Full text: Die finanzielle Heranziehung der Zentralnotenbanken durch den Staat in Europa

94 
der Regierung hinterlegten Geldbestände einen Vorschuß von 180 Mil 
lionen Frs. geben lassen, der für die Zeit des Privilegiums zinslos 
gewährt werden soll. Aber dies ist nicht zu billigen, denn es ist klar, 
daß der Staatsschatz nicht vermeiden kann, bei irgend einer Bank einen 
dem Umsätze seiner Geschäfte entsprechenden Barbestand zu halten. Es 
kann daher das Vorhandensein eines Guthabens der Regierung, das 
sehr oft den Betrag der zinslosen Vorschüsse übersteigt, nicht als ein 
Ausgleich dieser Vorschüsse betrachtet werden?) 
Das Bestreben, auch die Regierungsgelder für den Staat zins- 
bringend anzulegen, hat in Belgien allein eine glückliche Lösung ge 
funden. Von dem Gedanken ausgehend, daß für die Umsätze des 
Schatzamtes ein bestimmtes Mindestguthaben nötig ist, werden die über 
schießenden Beträge in Auslandswechseln angelegt und die sich ergebenden 
Zinsgewinne dem Staate gutgeschrieben. Diese Anlage hat den Vor 
teil, daß die Gelder nicht wie die Vorschüsse der Bank von Frankreich 
festgelegt sind, sondern nach einer bestimmten, nicht langen Zeit wieder 
zur Verfügung des Staates und der Bank stehen. Da die Bank für 
die Güte der Wechsel die Garantie übernimmt, hat der Staat keine 
Verluste zu befürchten und erhält trotzdem eine angemessene Verzinsung. 
Dies Verfahren hat den weiteren Vorteil, daß die Zentralnoten 
banken auch angeregt werden, einen größeren Bestand von Auslands 
wechseln zu erwerben, die sie, um eine drohende Goldausfuhr zu ver 
hüten, dem Markte zur Verfügung stellen können. 
0 Brouilhet, Le nouveau regime de la Banque de France, Loi du 17 
novembre 1897, Paris 1899, 8. 33.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.