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stehen. Es ist auch zweckmässig, dass Real- und Personal-
Creditbanken getrennt von einander sind. — Um die Schwie
rigkeiten der Abzahlung einer Schuld, besonders nach einer
Erhtheilung, möglichst zu beseitigen, ist auch wünschenswerth
die Errichtung solcher Banken, welche unkündbare Hypotheken
gewähren, die einer allmähligen Amortisation unterworfen
sind.
e) Landwirthschaftliche Vereine und Ausstellungen, Muster-
wirthschaften, Versuchsstationen, landwirthschaftliche Zeit
schriften, höhere Lehranstalten etc. sind von grosser Wichtig
keit für den Fortschritt der Cultur. Sie müssen, je nach dem
Culturzustande, durch den Staat erhalten oder nach Bedürfniss
direct unterstützt werden. Nur in hochentwickelten Ländern
können solche Anstalten ganz der Privatthätigkeit überlassen
werden. Bei niedrigem Culturzustande sind diese Anstalten,
nebst dem Volksunterricht, die mächtigsten Werkzeuge, welche
der Staat in Bewegung setzen sollte, um die Landwirthschaft
zu heben.
Die Ausrottung der Wälder müsste vermieden werden
durch Ankauf derjenigen Waldungen, welche erhalten werden
sollen, von Seiten der Gemeinden. Diese sind von allen öffent
lichen Körperschaften diejenigen, die sich am besten zur Ver
waltung des Privatgrundbesitzes eignen.
9. Zinspolitik.
Die Thätigkeit des Staates in diesem Gebiete muss be
schränkter Natur sein. Die Capitalisten- und Unternehmer-
classe, als die intelligenteste und rührigste von allen, versteht
es am besten, selbst ihre Rechte und Interessen zu vertreten,
und der Staat wird wohl schwerlich in die Lage kommen, die
selbe zu belehren.
Die Leistungen des Capitals sind da am grössten, wo die
wirthschaftliche Freiheit unbeschränkt ist. Jede Beschränkung