Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges". 13
unter dem Deckmantel „Krankheit". Verspätungen sind häufig.
Charlottenburg erwähnt bei 49,84 Prozent (488 Kindern), Barmen
bei 1465, Schädigungen für das Schulleben. (Ausführliches Material
vgl. Agahd a. a. O. ©. 83ff.) Der Staat hatte die Pflicht,
durch eine Gesetzgebung zunächst wenigstens den krasse
sten Zuständen zuleibe zu gehen. Er muß das Recht der
Kinder auf Bildung in seinem eigensten Interesse schützen. Und nun
lese man den Anhang V über den Umfang der Kinderarbeit
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Ein gesundes, ein sittliches Geschlecht muß heranblühen,
ein Geschlecht heranwachsen mit einer allgemeinen Bildung,
die für den immer schwieriger werdenden Kampf ums Dasein aus
reichend gerüstet ist. Deutschlands industrielle Entwicklung beruht in
der Qualität seiner Arbeitermassen. Jedes Übermaß von Kinderarbeit
schädigt die Schulbildung und Erziehung. Noch ist die Zeit fern,
wo die wirtschaftlichen Verhältnisse so liegen, daß mit der Lohn
arbeit der Kinder tabula rasa gemacht werden kann. Hosten wir,
daß gerade das Kinderschutzgesetz den Erwachsenen bessere Löhne
bringt, damit allen denen, die ihre Kinder auch lieben, eine Ein
gewöhnung in das neue Gesetz erleichtert werde. Weit genug hat
der Gesetzgeber nachgegeben, vielleicht — zu weit. (Hausindustrie.)
Wenn einst die großen Pläne der Arbeitslosenversicherung, der Witwen-
und Waisenversorgung greifbare Gestalt gewinnen, dann werden
Kinder, die keine Resolutionen fassen können, wieder anklopfen und
mahnen: „Wir bitten um mehr Schutz". (Vgl. Thesen der Deutschen
Lchrerversammlung. Anhang 4.)
II. Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges".
„Die deutsche Sozialpolitik wird Europa revolutionieren im
Dinne einer höheren Kultur!" (v. Posadowsky im Reichstage). Das
Wort beginnt sich zu bewahrheiten, wenn man die Bestrebungen und
gesetzlichen Maßnahmen verfolgt, welche bezüglich des Kinderschutzes
infolge des Vorgehens der deutschen Gesetzgebung in England, Ita
lien, Frankreich, Dänemark und anderer Staaten erfolgt sind. (Vgl.