Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges". 13 
unter dem Deckmantel „Krankheit". Verspätungen sind häufig. 
Charlottenburg erwähnt bei 49,84 Prozent (488 Kindern), Barmen 
bei 1465, Schädigungen für das Schulleben. (Ausführliches Material 
vgl. Agahd a. a. O. ©. 83ff.) Der Staat hatte die Pflicht, 
durch eine Gesetzgebung zunächst wenigstens den krasse 
sten Zuständen zuleibe zu gehen. Er muß das Recht der 
Kinder auf Bildung in seinem eigensten Interesse schützen. Und nun 
lese man den Anhang V über den Umfang der Kinderarbeit 
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Ein gesundes, ein sittliches Geschlecht muß heranblühen, 
ein Geschlecht heranwachsen mit einer allgemeinen Bildung, 
die für den immer schwieriger werdenden Kampf ums Dasein aus 
reichend gerüstet ist. Deutschlands industrielle Entwicklung beruht in 
der Qualität seiner Arbeitermassen. Jedes Übermaß von Kinderarbeit 
schädigt die Schulbildung und Erziehung. Noch ist die Zeit fern, 
wo die wirtschaftlichen Verhältnisse so liegen, daß mit der Lohn 
arbeit der Kinder tabula rasa gemacht werden kann. Hosten wir, 
daß gerade das Kinderschutzgesetz den Erwachsenen bessere Löhne 
bringt, damit allen denen, die ihre Kinder auch lieben, eine Ein 
gewöhnung in das neue Gesetz erleichtert werde. Weit genug hat 
der Gesetzgeber nachgegeben, vielleicht — zu weit. (Hausindustrie.) 
Wenn einst die großen Pläne der Arbeitslosenversicherung, der Witwen- 
und Waisenversorgung greifbare Gestalt gewinnen, dann werden 
Kinder, die keine Resolutionen fassen können, wieder anklopfen und 
mahnen: „Wir bitten um mehr Schutz". (Vgl. Thesen der Deutschen 
Lchrerversammlung. Anhang 4.) 
II. Das Gesetz „eine sozialpolitische Tat ersten Ranges". 
„Die deutsche Sozialpolitik wird Europa revolutionieren im 
Dinne einer höheren Kultur!" (v. Posadowsky im Reichstage). Das 
Wort beginnt sich zu bewahrheiten, wenn man die Bestrebungen und 
gesetzlichen Maßnahmen verfolgt, welche bezüglich des Kinderschutzes 
infolge des Vorgehens der deutschen Gesetzgebung in England, Ita 
lien, Frankreich, Dänemark und anderer Staaten erfolgt sind. (Vgl.
	        
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