Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Lohne  in  der  gewerblichen  Kinderarbeit.

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wohl  ein  Aufgeld  (Botenlohn)  verlangen.  Man  stelle
nur  recht  viele  Witwen  ein  und  gebe  ihnen  einen  Lohn,  der  sie  in
den  Stand  setzt,  ihre  Kinder  ohne  übermäßige  Heranziehung
zur  Mitarbeit  ernähren  zu  können.  Wer  das  „Aufgeld"  nicht
bezahlen  will  oder  kann,  mag  sich  seine  Ware  selbst  aus  dem  Geschäft
holen,  und  —  dessen  sei  er  versichert  —  appetitlicher  ist  das  auch.
Nachstehende  Tabelle  zeigt  am  besten,  welcher  wirtschaftliche
Vorteil  einer  Witwe  aus  ihrer  Alleinarbeit  erwächst.
A.  Die  Mutter  verdient  12,00  Mk.
„  „  erhält  4,50  „  Backware
ihr  Junge  von  10  Jahren  .  .  .  3,00  „
„  „  erhält  1,50  „  Backware
ihre  Tochter  von  11  Jahren  .  .  .  6,00  „
ihr  Junge  von  12%  Jahren  .  .  6,00  „
33,00  Mk.  Pro  Monat')
B.  Die  Mutter  verdient  12,00  Mk.
„  „  erhält  .  .  .  *  .  .  4,50  „  Backware
Für  die  Bedienung  von  nur  50  Kunden
pro  Woche  h  10  Pfg  20,00  „
36,00  Mk.  pro  Monat.
Es  liegt  nicht  die  geringste  Befürchtung  vor,  daß  sich  das  Publikum ­
  aufregen  wird,  wenn  ihm  im  Interesse  von  drei
Kindern  wöchentlich  10  Pf.  Ausgaben  mehr  zugemutet  werden-Und
  sollte  es  sich  aufregen,  so  backe  man  Senimeln,  die  10  g  leichter
wiegen.  Unterernährung  ist  nicht  zu  befürchten.
Den  höheren  Botenlohn  für  Austragen  von  Zeitungen  durch
Erwachsene  kann  der  Zeitungsverlag  der  Großstädte  ertragen.  Es
ist  erfreulich,  daß  keine  Firma  Deutschlands  gegen  solche  Belastung
protestiert  hat.
In  einer  Protestvcrsammlung  von  Bäckermeistern  ist  dagegen
folgender  Satz  ausgesprochen:  „Ist  nicht  mit  der  einen  Million,
')  Das  ist  eine  günstige  Ausstellung.  Wir  kennen  eine  Frau,  die  nach
ihrer  glaubwürdigen  Angabe  unter  Mitarbeit  von  2  Kindern  für  die  Bedienung
  von  cö  Kunden  in  verschiedenen  Stadtteilen  monatlich  8  Mk.  und
täglich  für  20  Pfg.  alte  Backware  erhält.

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