62
Ansprüchen, die an dasselbe gestellt werden. Mit dein Anwachsen der
Familie macht sich die Kleinheit und Enge des Hauses oft empfindlich
bemerkbar; durch Wegzug oder Verheiratung der Kinder wird dieser
Mißstand allmählich wieder behoben.
Der Bauer des Teiles des Grabfeldes, wo Naturalteilung besteht,
ist meist in der Lage, seinen Grundbesitz allein mit seiner Familie zu
bewirtschaften, ohne ans fremde Hilfskräfte angewiesen zu sein. Sobald
die Kinder der Schule entwachsen sind, werden sie bis zu ihrem
Scheiden aus dem Elternhaus zu landwirtschaftlichen Arbeiten heran
gezogen. Kommt eines der Kinder in Wegfall, so macht sich die
fehlende Arbeitskraft deshalb nicht fühlbar, weil sich mit dem Verlust
der Arbeitskraft eines Kindes auch der Grundbesitz mindert. Wo
Knechte und Mägde in einem landwirtschaftlichen Betrieb nötig sind,
wird zurzeit über hohe Löhne der Dienstboten geklagt.
Bei der durch die Naturalteilung geschaffenen geringen Größe des
einzelnen Grundstücks ist ein erhöhter Aufwand an Arbeit und Kosten
zur Bewirtschaftung notwendig. Liegen die Grundstücke weiter vom
Wirtschaftsgebäude entfernt, so steigern sich diese Nachteile ganz erheb
lich. Neben großem Zeitverlust wegen des häufigeren Übergangs von
einem Grundstück zum andern füllt noch der Verlust an Grund und
Boden ins Gewicht. Durch die große Zahl der Parzellen werden
viele sonst als Grenzmarken unnötige Furchen veranlaßt, die zusammen
ein nicht unansehnliches Stück Grund und Boden der Bebauung ent
ziehen. Die Benützung von arbeitssparenden Maschinen ist im Grab
feld meist erheblich eingeschränkt, wenn nicht in manchen Orten fast
ganz ausgeschlossen. Für die bäuerlichen Betriebe kommen im Bezirk
lediglich Säe- und Mähmaschinen iubetracht. Säemaschinen werden,
abgesehen von den Großbetrieben der Rittergüter, noch in sehr wenigen
Wirtschaften verwendet. Getreidemähmaschinen haben seit dem letzten
Jahrzehnt, nachdem die Konstruktion etwas einfacher und solider ge
worden ist, mehr Eingang gefunden. In Königshofen hat sich in
neuerer Zeit eine Mähmaschine, die sowohl zum Getreide- wie zum
Grasmähen benützt, von einem Pferd gezogen werden kann und ohne
Ablegevorrichtung eingerichtet ist, eingebürgert. Das Streben nach
rationeller und reittabler Verwendung der Mähmaschinen wurde uns
in Königshofen mit als ein Hauptgrund angegeben, möglichst große
und gleichmäßige Grundstücke durch Kauf des angrenzenden oder durch
Tausch gu erhalten.
Die Sitte der Naturalteilung übt endlich einen Einfluß auf die
Viehhaltung ans. Das gewöhnliche Gespann ist Rindvieh, Pferde
werden meist nur von größeren Grundbesitzern gehalten. Besitzen
kleinere Grundbesitzer als Gespann Pferde, so werden sie außerdem