Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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Ansprüchen, die an dasselbe gestellt werden. Mit dein Anwachsen der 
Familie macht sich die Kleinheit und Enge des Hauses oft empfindlich 
bemerkbar; durch Wegzug oder Verheiratung der Kinder wird dieser 
Mißstand allmählich wieder behoben. 
Der Bauer des Teiles des Grabfeldes, wo Naturalteilung besteht, 
ist meist in der Lage, seinen Grundbesitz allein mit seiner Familie zu 
bewirtschaften, ohne ans fremde Hilfskräfte angewiesen zu sein. Sobald 
die Kinder der Schule entwachsen sind, werden sie bis zu ihrem 
Scheiden aus dem Elternhaus zu landwirtschaftlichen Arbeiten heran 
gezogen. Kommt eines der Kinder in Wegfall, so macht sich die 
fehlende Arbeitskraft deshalb nicht fühlbar, weil sich mit dem Verlust 
der Arbeitskraft eines Kindes auch der Grundbesitz mindert. Wo 
Knechte und Mägde in einem landwirtschaftlichen Betrieb nötig sind, 
wird zurzeit über hohe Löhne der Dienstboten geklagt. 
Bei der durch die Naturalteilung geschaffenen geringen Größe des 
einzelnen Grundstücks ist ein erhöhter Aufwand an Arbeit und Kosten 
zur Bewirtschaftung notwendig. Liegen die Grundstücke weiter vom 
Wirtschaftsgebäude entfernt, so steigern sich diese Nachteile ganz erheb 
lich. Neben großem Zeitverlust wegen des häufigeren Übergangs von 
einem Grundstück zum andern füllt noch der Verlust an Grund und 
Boden ins Gewicht. Durch die große Zahl der Parzellen werden 
viele sonst als Grenzmarken unnötige Furchen veranlaßt, die zusammen 
ein nicht unansehnliches Stück Grund und Boden der Bebauung ent 
ziehen. Die Benützung von arbeitssparenden Maschinen ist im Grab 
feld meist erheblich eingeschränkt, wenn nicht in manchen Orten fast 
ganz ausgeschlossen. Für die bäuerlichen Betriebe kommen im Bezirk 
lediglich Säe- und Mähmaschinen iubetracht. Säemaschinen werden, 
abgesehen von den Großbetrieben der Rittergüter, noch in sehr wenigen 
Wirtschaften verwendet. Getreidemähmaschinen haben seit dem letzten 
Jahrzehnt, nachdem die Konstruktion etwas einfacher und solider ge 
worden ist, mehr Eingang gefunden. In Königshofen hat sich in 
neuerer Zeit eine Mähmaschine, die sowohl zum Getreide- wie zum 
Grasmähen benützt, von einem Pferd gezogen werden kann und ohne 
Ablegevorrichtung eingerichtet ist, eingebürgert. Das Streben nach 
rationeller und reittabler Verwendung der Mähmaschinen wurde uns 
in Königshofen mit als ein Hauptgrund angegeben, möglichst große 
und gleichmäßige Grundstücke durch Kauf des angrenzenden oder durch 
Tausch gu erhalten. 
Die Sitte der Naturalteilung übt endlich einen Einfluß auf die 
Viehhaltung ans. Das gewöhnliche Gespann ist Rindvieh, Pferde 
werden meist nur von größeren Grundbesitzern gehalten. Besitzen 
kleinere Grundbesitzer als Gespann Pferde, so werden sie außerdem
	        
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