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Ober- und Mittelitaliens eine praktischere und wirksamere Werbetätigkeit
auf dem Lande anriet. Da brach der Sturm los, der
gewaltsam für Jahre die politische und soziale Tätigkeit des ganzen
Landes aufhalten sollte.
Es ist auch im Ausland bekannt, wie infolge einer Reihe
von Agitationen und Bewegungen, die in Unteritalien bei der
Bevölkerung der ärmsten Provinzen infolge Verteuerung der Brotpreise
begannen, ganz Italien von einem ungestümen Strom von
Unzufriedenheit durchzogen ward, die überall energisch unterdrückt
wurde, in Mailand sogar unter sehr ernsten Umständen. Zahlreich
sind die Toten und Verwundeten dieses Mai 1898. Überall
Verhaftungen und Prozesse, die in den Städten, wo der Belagerungszustand
erklärt war, von den Militärbehörden geführt wurden,
die in Mailand allein mehrere hundert Jahre Zuchthaus verhängten.
Inmitten dieser unglücklichen Ereignisse verschwanden
in wenigen Tagen auch sämtliche Arbeitskammern mit Ausnahme
von nur vier: Perugia, Catanzaro, Velletri und Bologna, von
denen die ersten drei eigentlich nur eine Scheinexistenz fristeten. Die
Sekretäre und anderen Angestellten der Arbeitskammern waren im
Gefängnis oder ins Ausland geflohen, die aufgeklärtesten Arbeiter
verhaftet oder flüchtig, da sie als Anhänger der sozialistischen
Partei, der Republikaner oder gar nur der Demokraten verdächtig
waren. Die Furcht bestärkte die Reaktion und die Arbeitskammern
litten darunter, gleich anderen Einrichtungen sozialen
Charakters, ohne daß man bestimmte Anklagen gegen sie hätte
erheben können. Im Gegenteil, viele Beamte, darunter solche von
nicht geringer Autorität, waren einig in der Erklärung, daß das
Werk der Arbeitskammern zur Aufrechterhaltung der sozialen
Ordnung sehr nützlich gewesen sei. Der Polizeipräfekt von Mailand
erkannte an, daß seit Gründung der Arbeitskammern keine
Unordnungen und Störungen der östentlichen Sicherheit aus wirtschaftlichen
Gründen mehr vorgekommen wären. Der Präfekt von
Parma wollte die Auslösung der Arbeitskammer nicht, aber die
Militärbehörden hörten nicht auf diese Mahnung zur Vorsicht
und Mäßigung.