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Warenhäuser, von denen 2 je 3—4 Niederlassungen in verschiedenen
Stadtgegenden besitzen, am Sonntag überhaupt nicht, wohl aber
die kleineren Warenhäuser, in Charlottenburg und Schöneberg
sämtliche Warenhäuser, und soweit uns Berichte vorliegen, auch
die Warenhäuser in anderen Städten. Von den anderen offenen
Verkaufsgeschäften haben in Berlin nur diejenigen, die von vor
nehmem Publikum besucht werden, am Sonntag geschloffen,
während die übrigen die Läden geöffnet halten, in der Peripherie
der Stadt sowie in den Vororten ist letzteres fast durchwegs der
Fall. In kleinen Städten ist für die offenen Verkaufsstellen
Sonntagsarbeit im allgemeinen gebräuchlich, anscheinend auch in
Geschäften, die vom sog. besseren Publikum besucht werden.
Ziemlich ungünstig sollen die Verhältnisse in Posen sein, wo
auch in den Kontoren die Sonntagsarbeit recht häufig vorzu
kommen scheint. Ebenso wird uns aus Magdeburg und Stettin
häufige Sonntagsarbeit berichtet.
Aus einer Umfrage, die der Kaufmännische Verein für
weibliche Angestellte zu Cassel unter seinen Mitgliedern ver
anstaltete und an der sich 180 Gehilfinnen beteiligten, entnehmen
wir, daß 35 keine Sonntagsarbeit zu verrichten hatten, 32 waren
jeden 2. Sonntag im Geschäft, 5 jeden 3. Sonntag, 2 jeden
4. Sonntag, 5 nur an den Sonntagen im Sommer bzw. im
Winter, je 1 Gehilfin hatte jeden 3., 4. oder 6. Sonntag frei, ab
wechselnd arbeiteten 2, „nach Belieben", unbestimmt 3. Die Dauer
der Sonntagsarbeit für diejenigen, „die jeden Sonntag im Geschäft
sein müssen", betrug bei 70 bis zu 2 Stunden, der Rest arbeitete
4—5 Stunden, teilweise auch zur Kirchzeit.
Daß die zulässige sonntägliche Beschäftigung durch die
Rücksichtnahme auf die Kirchzeit in zwei Teile gerissen ist, wird
allgemein als Übelstand empfunden, und zwar aus folgenden
Gründen: 1. Da der Geschäftsschluß der ersten Hälfte der
Befchäftigungszeit mit dem Beginn des Gottesdienstes zusammen-
fällt, so ist es nur wenigen möglich überhaupt am Gottesdienst
teilzunehmen. 2. Das Verbot der Beschäftigung während der
Kirchzeit wird vielfach nicht innegehalten, sondern die Angestellten