Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Dieses  fiel  verneinend  aus.  Beide  Körperschaften  verhielten  sich
gegen  den  Gedanken  einer  ortsstatutarischen  Einschränkung  der
Sonntagsarbeit  ablehnend.  Darauf  ersuchte  die  Gewerbedeputation
ihr  eine  größere  Anzahl  von  Engrosfirmen  zu  nennen,  die  sie
einzeln  befragen  wolle.  Beide  Körperschaften  machten  auch  eine
entsprechende  Anzahl  von  Geschäftshäusern  namhaft.  Diese,  einzeln
befragt,  erklärten  sich  in  ihrer  überwiegenden  Mehrheit  mit  der
ortsstatutarischeu  Einschränkung  der  Sonntagsarbeit  durchaus  einverstanden. ­
  Man  ersieht  daraus,  daß  Gutachten  von  Handelskammern ­
  nicht  immer  die  wirkliche  Stimmung  der  Beteiligten
wiedergeben.  Charakteristisch  ist  es,  daß  die  Hauptrufer  gegen
die  Sonntagsruhe  vielfach  solche  Firmen  sind,  die  selbst  in  ihrem
Geschäft  Sonntags  nicht  arbeiten  lassen,  die  aber  aus  Prinzip
jede  gesetzliche  oder  Verwaltungsmaßnahme  bekämpfen.
Welche  Gründe  werden  nun  für  die  Beibehaltung  der  jetzigen
Sonntagsruhe-Bestimmungen  angegeben?
Wir  müssen  dabei  zwischen  Verkaufsläden  und  Engrosgeschäften ­
  unterscheiden.
Für  die  Verkaufsgeschäfte  wird  folgendes  geltend  gemacht:
1.  Fremdenverkehr,
2.  Rücksicht  auf  die  Landkundschaft,
3.  Konkurrenz  der  Hausierer.
Daß  der  Fremdenverkehr  nicht  den  Einfluß  ausübt,  den
man  behauptet,  beweist  der  Umstand,  daß  Ortschaften  mit  großem
Fremdenverkehr  weitgehende  Sonntagsruhe  besitzen.  Das  beste
Beispiel  bietet  wohl  Innsbruck,  ebenso  einige  Schweizer  Orte.
Auch  in  München  wurde  dieses  Bedenken  geltend  gemacht.  Trotzdem ­
  wurde  1904  für  die  Monate  Juni  und  Juli  völliger  Ladenschluß ­
  am  Sonntag  angeordnet.  Das  Ergebnis  war,  wie  übereinstimmend ­
  berichtet  wird,  kein  Ausfall,  sondern  ein  erhöhter  Umsatz ­
  an  Wochentagen.
Wichtiger  ist  die  Berücksichtigung  der  Landkundschaft,  die
tatsächlich  vielfach  an  Sonntagen  die  Einkäufe  besorgt.  Aber  es
ist  nicht  bewiesen,  daß  die  Einkäufe  nicht  auch  an  Wochentagen
in  der  für  die  Landwirtschaft  stillen  Zeit  erfolgen  könnten  und
            
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