Full text: Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

73 
563 
Mittagsarbeitszeit mit Beendigung vor dem Gottesdienst als 
genügendes Zugeständnis. 
Zahlreiche Klagen sind hinsichtlich der Überwachung der 
bestehenden Vorschriften laut geworden. — Es kann kein Zweifel 
darüber herrschen, daß die Tätigkeit der Polizeibehörden in dieser 
Richtung nicht ausreicht. Welchen Wert kann eine Revision 
haben, die vorher dem betr. Geschäfte angesagt wurde? Daß 
dieses vorkommt, ist uns wiederholt berichtet worden. — Die 
unteren Polizeiorgane erscheinen für die Überwachung ungeeignet, 
weshalb mehrfach der Wunsch geäußert worden ist, Handels 
inspektoren mit der Kontrolle zu betrauen. 
Eine Verbesserung der Sonntagsruhe, in dem von uns vor 
getragenen Sinne versprechen wir uns nur von einer reichsgesetz 
lichen Regelung und werden es daher mit Freuden begrüßen, 
wenn die Gesellschaft für Soziale Reform dahin mitwirken wollte, 
daß der Reichstag und die maßgebenden Behörden die Gewerbe 
ordnung entsprechend ändern und alle die Bestimmungen daraus 
entfernen, welche bisher geeignet waren, eine Durchbrechung der 
Sonntagsruhe zu ermöglichen. 
Es gibt kaum ein größeres Gut, das wir mehr zu verteidigen 
hätten und das unserem Volke in sittlicher und gesundheitlicher 
Wirkung so segensreich sein kann, als die Sonntagsruhe. 
Hamburg, den 22. Mai 1905. 
Verein für Handlungs-Commis von 1858. 
(Kaufmännischer Verein.) 
Anlage. ' 
Verein für Handlungs-Commis von 1858 (Kaufmännischer Verein) 
in Hamburg. 
Das als Ergebnis der Umfrage über die Bewährung der be 
stehenden Sonntagsruhe und über etwaig e Wünsche zu deren
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.