Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Deutscher  Verband  Kaufmännischer  Vereine.

Gutachten
in  Sachen
Sonntagsruhe  im  Handelsgewerbe.
Der  Teutsche  Verband  Kaufmännischer  Vereine  hält  die  Sonntagsruhe ­
  im  Handelsgewerbe  für  notwendig.
1.  aus  hygienischen  Gründen.
Dem  die  ganze  Woche  hindurch  in  meist  geschlossenen,  den
gesundheitlichen  Anforderungen  oft  wenig  entsprechenden,  und  fast
immer  mit  schlechter  Luft  erfüllten  Geschäftsräumen  Arbeitenden
muß  Gelegenheit  gegeben  sein,  in  freier  frischer  Luft  Körper  und
Geist  zu  erfrischen  und  sich  von  den  gehabten  Anstrengungen  zu
erholen.  Dies  ist  ebenso  notwendig,  wenn  die  Beschäftigung,  wie
zumeist,  eine  geistig  anstrengende,  als  wenn  sie  eine  einförmige
und  einseitige  ist.  Die  wenige  tägliche  freie  Zeit  ist  für  solche
Erholung  aber  in  keiner  Weise  ausreichend.  Es  muß  in  kurzen
Zwischenzeiten  ein  voller  freier  Tag  hinzutreten  und  zwar  ein  für
alle  gleichzeitig  und  allgemein  geltender  Ruhetag.  Der  religiösen
Vorschrift  des  Ruhetags  nach  sechs  Arbeitstagen  liegt  zweifellos
ein  allgemein  und  zu  allen  Zeiten  gefühltes  Bedürfnis  zugrunde.
2.  aus  sozialen  Gründen.
Der  scharfe  Konkurrenzkampf  der  Jetztzeit  zwingt  viele  Prinzipale ­
  zur  Ausnützung  der  vollen  Arbeitskraft  ihrer  Angestellten.
            
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