Panik in Frankreich zu verhindern, herangetreten, jedoch
ohne Erfolg. Als ihnen nun Morgan den Vorschlag
machte, die Stützung des Franken mit der Annahme
ihres Gutachtens zu verquicken und insbesondere
Frankreich die Bedingung zu stellen, Deutschland die
Wiederherstellung seiner vollen wirtschaftlichen Souveränität
und Einigkeit zu ermöglichen, also die Ruhrbesetzung
und die wirtschaftliche Trennung des besetzten
vom unbesetzten Gebiet aufzuheben, erklärten
sie sich einverstanden. Sie setzten sich mit ihrer Regierung
in Verbindung, die zwar erklärte, keinerlei
Verantwortung für diese Operation übernehmen, ihr
jedoch auch nichts in den Weg legen zu wollen. Die
Sachverständigen versicherten sich dann des Einverständnisses
der französischen Minister und anderer
leitender Persönlichkeiten. Ob hierbei Schriftstücke
gewechselt worden sind oder ob es sich nur um mündliche
Besprechungen handelte, ist nicht bekannt.
Die Geschichte der Frankenstützungsaktion ist
sehr wechselvoll. Es war zunächst vorgesehen, daß
Morgan der Banque de France auf nicht ganz ein Jahr
100 Millionen Dollar gegen die Verpfändung von Goldbarren
zur Verfügung stellen sollte. Die Banque de
France verpflichtete sich, den vollen Betrag in Gold
nach New York zu verschiffen, wenn bis zum Fälligkeitstermin
der Kredit nicht vollständig zurückgezahlt
wäre. Ferner verpflichtete sie sich, bis zur Besserung
der Finanzlage keinerlei Kredite aufzunehmen außer
höchstens zur Fundierung der schwebenden Schuld
und zum Wiederaufbau der zerstörten Gebiete, auch
diese aber nur, wenn sie durch die normalen Haushaltseinkünfte
gedeckt werden könnten. Auch werde
sie selbst in dieser Zeit keine Anleihe ausgeben. Außer
Morgan sollte sich England an der Frankenstützungsaktion
beteiligen, und zwar war vorgesehen, daß die
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