Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
210
Faßbinderarheiten aus Eichenholz, und anderem Holz, fertiggestellt zum Zusammen
fügen, zusammengesetzt oder nicht . ....
100 leg
6' —
211
Hieher gehören: Filßer, Kufen, Eimer und ähnliche Böttcherwaren, zusammen
gesetzt oder nicht.
Zimmermannsarbeiten zu Bauzwecken, ohne Skulpturen, zusaramengesetztoder nicht:
a) grundiert, aber nicht lackiert
11
15- —
h) lackiert oder angestrichen
11
20'—
212
Hieher gehören: Türen, Fenster, Balkons, Treppenstufen und andere ähnliche
Gegenstände für Bauten. Die Metallbeschläge sowie sonstige Bestandteile dieser Gegen
stände werden separat je nach der Art und Qualität des Materials, aus dem sie be
stehen, verzollt.
Wagnerarbeiten, wie Achsen, Felgen, Speichen, Naben, Joche, Räder, Deichseln,
und alle anderen Holzbestandteile für Wägen und Karren:
a) roh
11
10 —
h) dieselben angestrichen, lackiert, in Verbindung mit Eisen oder Stahl . .
»
20-— .
213
Die in dieser Tarif-Nr. genannten Gegenstände fallen unter Tarif-Nr. 198 h,
wenn sie nur behauen, sonst aber nicht weiter bearbeitet sind.
Gewöhnliche Tischler-, Drechsler- und Schnitzereiarbeiten aus Holz:
a) weder angestrichen noch lackiert
■
30'—
h) angestrichen oder lackiert
n
50- —
214
Hieher gehören: Heugabeln, Schaufeln, Rechen, Rollen, Workzeughefto, Faß
pipen, Tröge, Näpfe, Etuis, Löffel, Mulden (Terrinen), Schüsseln, Hämmer, Reifen,
Siehreifen, Holzschuhe, Schuh- und Hutleisten, Kisten, Holzkämme, Schachteln, Tische,
sogenannte „Sofra“, Futterale und alle anderen ähnlichen Gegenstände aus Holz.
Sohlenstifte
11
io-—
215
Weberblätter und Zähne für dieselben
f
•ci
216
Feine Drechsler- und Schnitzarbeiten aus Holz:
a) angestrichen oder lackiert
100 kg
75' —
h) in Verbindung mit anderen Materialien, kostbare ausgenommen ....
11
100'—
217
Hieher gehören: Holzsohuhe, Tabaksdosen, Pfeifenrohre, Zigarettenspitzen,
Schinngriffe, Messerhefte, Bürstenhölzer, Peitschenstiele und ähnliche Artikel.
Stöcke:
u) einfache, bloß aus Holz oder in Verbindung mit unedlen Metallen . . .
11
100-—
b) geschnitzt oder in Verbindung mit anderen Materialien, Edelmetalle aus
genommen
1 11
150 —
c) mit Griff aus Edelmetallen oder Bein, auch versilbert oder vergoldet . .
11
300'—
218
Möbel aus gebogenem Holz, montiert oder nicht
11
40-
Möbel aus gebogenem Holze, in Verbindung mit Leder oder Stoff, werden
als gepolsterte Möbel angesehen und nach Tarif-Nr. 224 verzollt.