Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

h)  Körbe  und  andere  Korbflecht  waren  (die  unter  lit.  a  gehörigen  ausgenommen) ­
  aus  gespaltenem  oder  geschältem  Holz,  Gras,  Stroh,  Palmblättern,
zum  Gebrauche  für  Gärten  und  Haushalt,  angestrichen  oder  nicht,  auch
in  Verbindung  mit  anderen  gemeinen  Materialien:
1.  Im  Gewichte  von  mehr  als  1  hg  per  Stück

100  hg

40-—

2.  im  Gewichte  von  '/.  hg  bis  1  hg  per  Stück

11

80--—

3.  im  Gewichte  von  weniger  als  %  hg  per  Stück  .

»

100-—

c)  Tressen  und  Geflechte  von  Stroh,  Holzspänen,  Gras  und  anderen  vegetabilischen ­
  oder  animalischen  Fasern  jeder  Art,  für  Hutmaoherei,  gefärbt  oder
nicht

11

5-—

d)  Matten  und  Decken  aus  Schilf  oder  anderen  vegetabilischen  Materialien

»

1
6
oi

228

Kleine  Luxusgegenstände  aus  verschiedenen  vegetabilischen  Stoffen  geflochten,
welche  entweder  ihrer  Beschaffenheit  nach  oder  wegen  ihrer  sorgfältigen  Ausführung
oder  wegen  ihrer  Verbindung  mit  anderen  Materialien,  wie  Gewebe,  Leder,  Metall  etc.
als  solche  anzusehen  sind,  fallen  unter  Tarifklasse  XXX.
Kleine  China-  und  Japanmatten  mit  Kette  aus  Baumwolle  oder  Hanf  zu
Dekorationszwecken  in  Wohnränmen,  ebenso  die  vergoldeten,  versilberten  und
bronzierten  Korhflechtwaren  fallen  ebenfalls  unter  dieselbe  Tarifklasse.
Hüte  aus  Stroh,  Holzspan,  Esparto,  Bast,  Palmfasern  und  allen  anderen  vegetabilischen ­
  Stoffen;
a)  nicht  garniert

1  Stück

—  •50

b)  garniert,  aber  ohne  Federn  und  Blumen  .  ...

1-20

c)  mit  Blumen,  Federn  oder  sonstigem  Aufputz

»

3-—

229

Packsättel  (Samari),  fertig  oder  nicht

n

T-230



Gemeine  Bürstenbinderwaren  aus  Holz,  auch  in  Verbindung  mit  Metalldraht,
ohne  Verzierungen,  nicht  lackiert:
a)  mit  vegetabilischen  Fasern  montiert

100  hg

40-—

h)  mit  tierischen  Fasern  (Fischbein,  Roßhaar,  Schweinsborsten  und  andere)
montiert

11

100-—

c)  mit  gemischten  vegetabilischen  und  animalischen  Stoffen  montiert  .  .

11

60"—-231



Als  gemeine  Bürstenbinderwaren  werden  angesehen:  Schuhbürsten,  Eeihbürsteu,
  Pinsel,  Kehrbürsten,  Kotbürsten,  Ranchfangkehrerbürsten,  Bürsten  für
Lampenzylinder,  und  überhaupt  alle  Bürsten,  die  dem  Texte  dieses  Artikels  entsprechen.
Feine  Bürstenbinderwaren:
a)  montiert  in  poliertem  Holz,  Bein,  Horn

11

150-—

h)  montiert  in  Metall,  Elfenbein,  Perlmutter  und  anderen  Stoffen

11

300-—

232

Zu  feinen  Bürstenbinderwären  werden  gezählt  :  Zahnbürsten  mit  Kautschukspitzen,
  Drahtbürsten  für  Pferde,  auf  Leder  oder  Kautschuk  befestigt,  Bürsten  mit
Schweinsborsten,  Reisbürsten  in  Verbindung  mit  Metallfäden  auf  lackiertem,
geflrnistem  Holz  etc.  befestigt,  ebenso  Eoll-Kopfbürsten  für  Friseure.
Miederplanschetten  aus  Fischbein  und  Imitation

300-—
            
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