36
Taiif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs j
322
Wirkwaren ans reiner Seide oder Halbseide, nicht zusammengenäht:
a) gewöhnliche
1 kg
12-—
b) mit Gold- oder Silberfäden oder mit vergoldeten oder versilberten Metallfäden
55
16- —
323
Hieher gehören: Strümpfe und Halbstrümpfe, Handschuhe, Trioots,
Unterhosen, Unterleibchen, Mützen, Halstücher und andere ähnliche Gegenstände, mit
oder ohne Knöpfe, Bänder und sonstigen Aufputz, insoferne diese Zutaten für den
Gebrauchszweck dieses Gegenstandes notwendig sind.
Wirkwaren, genäht, zugeschnitten oder mit Aufputz von Stoffen, Bändern,
Posaraenterie etc. werden wie Kleidungs- oder wie Putzgegenstände nach Kategorie XXV
verzollt.
Posamenteriewaren: Litzen, Schnüre, Borten, Knöpfe, Quasten und andere ähn
liche Artikel:
a) aus reiner Seide oder in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit
vergoldeten oder versilberten Metallfäden
55
10-—
h) aus Halbseide
n
8- —
324
Zu dieser Tarif-Nr. gehören Posamenteriewaren, welche goldene, silberne
beziehungsweise vergoldete oder versilberte Metallfäden enthalten.
Spitzen und Stickereien aller Art:
a) aus Seide, auch in Verbindung mit Gold- und Silberfäden oder mit ver
goldeten oder versilberten Metallfäden
55
20- -
h) aus Halbseide
n
15-—
325
Bänder aller Art aus reiner Seide oder Halbseide
55
io-—
326
Zu Tarif-Nr. 317—325. Gewebe- und Waren aller Art aus künstlicher Seide,'
rein oder gemischt, werden wie solche aus natürlicher Seide verzollt.
Waren aus Halbseide in Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit
vergoldeten oder versilberten Metallfäden werden wie Waren aus reiner Seide in
Verbindung mit Gold- oder Silberfäden oder mit vergoldeten oder versilberten
Metallfäden verzollt.
XXTI. Wolle, Ziegenhaar und andere tierische Haare sowie Waren daraus.
Gewöhnliche (grobe) Schafwolle:
a) nicht gewaschen
100 hg
10--
h) gewaschen
55
15-—
327
Alpaka-, Lama-, Vigogne- und Yackwolle, Merino- und Metismerinowolle,
Kamel- und Kaschmir-Ziegenhaar, gewaschen und nicht gewaschen ....
frei
328
Wolle aller Art:
a) gekämmt oder gekrempelt, auch für Spindeln zugerichtet
100 kg
35- —
b) gefärbt
55
75-—
329
Wollkämmlinge aller Art und künstliche Wolle ■
n
25-—
330
Wollgarne, rein oder gemischt mit vegetabilischen Fasern, ein- oder mehrdrähtig,
bis zur Nr. 40:
a) nicht gefärbt
n
100-—1
b) gefärbt
55
120- -