Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

42

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

384

Nähgarne  aus  Jute  und  anderen  nicht  besonders  benannten  vegetabilischen
Spinnstoffen:

a)  ungebleicht  ...

100  hj

45'—

h)  gebleicht  und  gefärbt  ....  .  .  .

11

60'—

Keine  Tara  für  Spulen,  Karten  etc.

385

Bindfaden  und  Stricke  aus  Hanf,  Jute  und  anderen  nicht  besonders  benannten
vegetabilischen  Spinnstoffen

r>

75-  -

386

Seile  aus  Hanf,  Jute  und  anderen  nicht  besonders  benannlen  vegetabilischen
Spinnstoffen  ......

11

50  —

Zu  Tarif-Nr.  385  und  386:  Wenn  die  Stricke  im  Durchmesser  stärker  als
6  Millimeter  sind,  werden  sie  wie  Seile  behandelt.

387

Seilerwaren,  nicht  besonders  benannt

11

I  00-  —

Hieher  gehören:  Halfter,  Gurten,  Zügel,  kleine  Netze  ans  Spagat  oder  Stricken,
Transmissionsseilo  und  andere  ähnliche  Artikel,  auch  in  Verbindung  mit  einzelnen
Bestandteilen  aus  Holz  oder  Metall,  die  für  den  Gebrauchszweck  der  Gegenstände
unentbehrlich  sind.

388

Fischernetze  aller  Art

11

150-  -

389

Zwillich  aller  Art:

a)  roh  .

11

80'  —

h)  gebleicht  oder  gefärbt  .  .  i

ii

100'—

390

Leinwand  aus  Flachs  oder  Hanf,  mit  Ausnahme  der  in  Tarif-Nr.  389  und  391-genannten:


u)  roh

ii

ioob)

  gebleicht,  gefärbt  oder  mit  eingearbeiteten  gefärbten  Fäden

ii

120’  —

391

Leinwand  aus  Flachs,  bedruckt  oder  DamasÜeinwand  aller  Art,  sowie  auch  gebleichte ­
  oder  ungebleichte,  gefäibte,  bedruckte,  bunt  gefärbte  oder  Damastlaschentücher ­
  aus  Leinen,  gemärkt,  in  abgepaßten  Stücken;  Leinendecken,
Handtücher  und  andere  Tisch-  und  Toilettewäsche

ii

175-  —

Taschentücher,  sowie  Tisch-  und  Toilettewäsche,  gesäumt  oder  mit  Fransen,
werden  nach  der  Tarif-Nr.  393  verzollt.

392

Battist,  Linon  und  andere  dünne  Leinenstoffe,  sowie  Taschentücher  daraus,
ungesäumt  und  ohne  Fransen  .  .

ii

400 - —

Unter  der  Bezeichnung  „Batist“  versteht  man  aus  feinsten  Leinengarn  gewehte, ­
  mehr  oder  minder  dichte,  durchscheinende  Gewebe,  welche  zumeist  ohne
Glanzappretur  sind.  Zu  dieser  Tarif-Nr.  gehören  auch  undichte  Gewebe,  sowie  Siehtücher
  aus  feinem  Garn.

393

Fertige  Taschentücher,  Decken,  Leintücher,  Handtücher  und  andere  dergl.
Leinenwaren,  gesäumt,  abgepaßt  oder  mit  Fransen

ii

500.—

394

Decken,  Taschentücher,  Leintücher,  Handtücher,  Vorhänge  und  dergl.  ans  Hanf,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  vegetabilischen  Spinnstoffen:

a)  im  Stück

150.—

h)  gesäumt  oder  mit  Fransen  ......  ...  .

ii

200.—
            
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