Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

18

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

440

Waren  aus  Aluminium,  Nickel,  Pakfong  oder  aus  anderen  Metallegierungen,
vergoldet  oder  nicht,  versilbert  oder  nicht,  auch  in  Verbindung  mit  anderen
gewöhnlichen  Materialien

100  kg

300’  —

Bijouteriewaren  aus  Pakfong  fallen  unter  Tarif-Nr.  418.
Waren  dieser  Taxifnummer  in  Verbindung  mit  Elfenbein,  Schildpatt,  Perlmutter, ­
  Bernstein,  echtem  Gagat  und  Seide,  werden  nach  der  Tarifklasse  XXX  und
solche  in  Verbindung  mit  Edelmetallen  nach  ihrer  Beschaffenheit  wie  Juwelier-und
Bijouterie  waren  verzollt.

441

Quecksilber

n

85.—

442

Blei  in  Stücken  und  in  anderer  Form

55

5.—

443

Platten,  Röhren,  massiv  gegossene  Gegenstände,  Kugeln,  Schrot  und  alle  einfach ­
  gegossenen  Gegenstände  aus  Blei,  ohne  weitere  Bearbeitung,  nicht  gefärbt,
nicht  lackiert,  nicht  poliert  .

55

12.—

Röhren  aus  Blei,  innen  mit  einer  Zinnschichte  überzogen  (verzinnt)  für
Wasserleitungen,  sowie  Platten  aus  Blei,  geteert  und  mit  Kies  bedeckt  für  Bedachung ­
  von  Häusern,  gehören  auch  unter  diese  Tarif-Nr.

444

Bleiwaren  aller  Art,  gefärbt,  lackiert  oder  nicht,  jedoch  weder  vergoldet
noch  versilbert,  noch  in  Verbindung  mit  anderen,  höher  tarifierten  Materialien

»5

50.—

Bleiwaren  in  Verbindung  mit  höher  tarifierten  Materialien  werden  nach  dem
mit  dem  höchsten  Zollsätze  belegten  Bestandteile  verzollt.  Waren  dieser  Tarif-Nr.,
vergoldet  oder  versilbert,  werden  mit  einem  Zuschlag  von  50%  verzollt.

445

Zink  in  Blechen,  Platten  und  anderer  Form

55

7-50

446

Erzeugnisse  aus  Zink,  gefärbt  oder  nicht,  auch  mit  Reliefs  oder  anders  verziert, ­
  in  oder  ohne  Verbindung  mit  unedlen  Metallen,  jedoch  nicht  vergoldet
und  nicht  versilbert

55

75-—

Zinkwaren,  vergoldet  oder  versilbert,  werden  mit  einem  Zuschlag  von  50%
verzollt.

447

Eisen  in  Stangen,  Platten  und  Blechen,  sowie  Stahl,  nicht  fassoniert

55

2'50

448

Schienen  und  Schwellen  aus  Eisen  oder  Stahl  ....

55

2'—

449

Eisen  für  Rad-  und  Faßreifen

55

3'—

450

Eisenblech  in  der  Stärke  von  3  mm  und  darunter

55

4--Zu

  Tarif-Nr.  450.  Gewalztes  Eisen  in  der  Stärke  über  3  mm  unterliegt  dem
Zolle  wie  Platten,  nach  Tarif-Nr.  447.

451

Fassoniertes  Eisen  und  Stahl  .  .

•55

3  —

Hieher  gehört  Bi&en  in  der  Form  von;  T,  I,  U,  V,  Z  u.  dgl.

452

Weißblech  und  Eisenblech,  verzinnt,  verkupfert,  verzinkt,  verbleit  oder  bloß
poliert  oder  gefärbt

r>

8.—

453

Eisen-  oder  Stahldraht  bis  zu  einer  Stärke  von  6  mm:

d)  gewöhnlich  (schwarzer)  oder  poliert,  Stacheldraht  für  Zäune

51

8-—

li)  verzinnt,  verkupfert,  verzinkt  oder  verbleit

n

12'—  !

Zu  Tarif-Nr.  453  b  gehören  auch  Telegraphendrähte.
            
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