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crf
H
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
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altertümliche Gegenstände-, Kunstgegenstände aus Marmor oder anderen
Steinen, wie Statuen, Statuetten, Büsten, Bas-Reliefs und andere antike Skulp
turen; Kunstgegenstände aus Bronze und Holz aller Art (antike)
Muschel- und" Perlmutt er schalen, lebende Pflanzen und Mineralien können
Befreiung vom Zollsätze nach dieser Tarif-Nr. nicht genießen, wenn sie in solcher
Menge eingefiihrt werden, welche bezweifeln läßt, daß sie nur für Sammlungen be
stimmt sind. Einem und demselben Importeur kann die Befreiung nur für ein
Muster jeder Sorte von Muscheln oder Mineralien, oder für höchstens drei Muster
von lebenden Pflanzen zugestanden werden. Moderne Skulpturarbeiten aus Marmor
oder Bronze sind gleicherweise zollfrei, wenn sie wirkliche Kunstwerke darstellen;
in diesem Falle Ast jedoch eine spezielle Bewilligung des Finanzministers notwendig.
Mit Gemälden, Zeichnungen etc. eingeführte Eahmen sind dem Zolle, welcher
je nach ihrer Beschaffenheit auf sie anwendbar ist, unterworfen, jedoch ohne das
Gewicht der Gemälde, Zeichnungen etc. in Betracht zu ziehen, außer wenn sie leicht
von den Eahmen zu trennen sind oder wenn die einführende Partei die Trennung
wünscht. Imitationen von antiken Gegenständen und Münzen sind nicht zollfrei, sondern
werden nach der Beschaffenheit des Materials und der Art der Bearbeitung verzollt.
Elemente für elektrische Glocken
Gravuren auf Kupfer- und allen anderen Metallplatten; Holz- und Steinplatten
zum Druck, mit eingravierter Schrift, Zeichnungen etc
Asbestwaren alter Art, auch iu Verbindung mit anderen Materialien
Spezialitäten zum Reinigen von Flecken auf Stoffen, Leder, Metallen etc. . . .
Hieher gehören; Seifen, Pasten, Pulver, Schmieren und Wässer aller Art,
welche zum Eeinigen von Flecken dienen.
Ohne Taraabzug für unmittelbare Umschließungen.
Schwämme aller Art
Steppdecken, Matratzen und Kopfkissen aus gewöhnlichen Stoffen, mit Baumwolle,
Wolle und anderen Materialien außer Federn gefüllt . . .
Diese Waren, mit Federn gefüllt und aus Seide, Plüsch, Sammt, Spitzen'oder
bestickten Stoffen hergestellt oder mit Besatz aus Posamenten, konischen Gespinsten etc.,
werden nach dem höchstbelegten Bestandteile verzollt. Ungefüllte Kissen etc. werden
wie Konfektionswaren nach der Tarifklasse XXV verzollt.
Hefe jeder Art
Labmagen und Labessenz .
Eis
Fischrogen zur Fischzucht
Seidenraupeneier
XXXI. Abfälle.
Därme;
a) frisch und gesalzen
h) getrocknet . .
Blasen, Goldschlägerhäutcheu, Tiersehnen und andere derartige tierische Abfälle
frei
100 kg
frei
100 leg
IO'—
15- —
60-—
150'—
100-—
20--
frei
I
frei
I
frei
) 1 Unze
I zu 30 g
1-50
frei
100 leg
60‘—
frei