INHALTS-VERZEICHNIS.
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Vorbemerkung 3
Gesetz zur Anwendung des allgemeinen Zolltarifs ■ 5
Einfuhrtarif:
I. Lebende Tiere 7
II. Animalische Nahrungsmittel 7
III. Fische, Wassertiere und deren Produkte 8
IV. Bodenprodukte und Waren daraus 9
V. Früchte, Gemüse und andere Pflanzen und Samen 10
VI. Getränke 12
VII, Zucker, Zuckerwaren und alle anderen Süßstoffe 13
VIII. Öle, Fette, Wachs und Waren daraus 14
IX.. Pflanzensäfte, Harze und Klebmittel 16
X. Teer und Mineralöle , 16
XI. Brennstoffe 17
XII. Aromatische Öle, Essenzen, Parfümerie- und Toilettegegenstände 17
XIII. Gerb- und Farbstoffe; Farben und Lacke 17
XIV. Chemische Produkte und Präparate 19
XV. Arzneistoffe, einfache und zusammengesetzte Medikamente 21
XVI. Holz, Drechsler-, Schnitz- und Fleohtstoffe, sowie Waren daraus 22
XVII. Mineralien, Erden und Waren daraus; Glaswaren 26
XVIII. Papier und Papierwaren 29
XIX. Häute und Felle, Leder- und Kürschnerwaren 31
XX. Kautschuk, Guttapercha und Waren daraus . , 34
XXI. Seide und Seidenwaren 35
XXII, Wolle, Ziegenhaare und andere tierische Haare, sowie Waren daraus 36
XXIII, Baumwolle und Baurawollwaren 39
XXIV. Flachs, Hanf, Jute und andere nicht besonders benannte vegetabilische Spinnstoffe, Garne und Waren daraus . . 41
XXV, Kleidungen, Wäsche und Putzwaren, mit Ausnahme von solchen aus Papier, Leder, Kautschuk oder Wachstuch . . 44
XXVI. Metalle und Metallwaren 44
XXVII. Wagen, Eisenbahnfahrzeuge, Schiffe und dergl 62
XXVIII. Musikinstrumente 54
XXIX. Zünd- und Sprengstoffe 54
XXX. Waren und Gegenstände, im Tarif nicht besonders benannt 54
XXXI. Abfälle 57
Anhang;
Der geltende Vertragszolltarif 61
Der Akzisen- und Oktroitarif . , 67