108
Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule
allgemein gültigen Gesetze von zeitlich und räumlich begrenzten zu
sondern. Auf diese Weise trennt man die theoretische Wissen
schaft von der Kunstlehre *). Dieses Verfahren findet in erster
Linie Anwendung auf den Freihandel, den man als ein ratio
nelles, grundlegendes Dogma zu betrachten sich gewöhnt hat,
während er nur eine Regel für die Praxis ist. Er ist eine Frage
der Wirtschaftspolitik. Seine Durchführung oder Nichtverwirk
lichung ist abhängig zu machen nicht nur von den allgemeinen
Lehren der Wissenschaft, sondern insbesondere auch von
nationalwirtschaftlichen und politischen Erwägungen 2 ). Übri-
x ) Äußerlich hat jedoch Leroy-Beaulieu dies in seinem Traite nicht ge
tan. Vgl. Traite, Bd. I, p. I—II und p. 67.
2 ) „Man hat lange den Freihandel als eine Art Dogma der politischen
Ökonomie angesehen, und viele Leute, selbst Volkswirte, tun es noch. Diese
Auffassung ist gänzlich verfehlt. Zunächst ist die Nationalökonomie eine Wissen
schaft und hat infolgedessen keine Dogmen . . . Zweitens ist der Freihandel
eine jener komplexen und praktischen Fragen, auf welche die Wissenschaft zwar
Licht werfen kann, die sie aber nicht allein zu lösen berufen ist. Hier muß
man an den Unterschied zwischen Wissenschaft und Kunstlehre sich erinnern . . .
Was die Wissenschaft lehrt, ist, daß die Ausdehnung des Marktes, der Arbeits
teilung und der Konkurrenz eine starke Mehrung der Produktivität des Menschen
bewirkt und die Regelmäßigkeit der Produktion fördert; daraus gehen die
verschiedenen Vorteile hervor, . . . welche die internationale Handelsfreiheit der
Gesamtheit der Völker, die dieselbe annehmen, als Ganzem, nicht als Ein
zelnen, verschafft. Aber es wäre fehlerhaft, daraus zu schließen, man müßte
unter allen Umständen, in allen Ländern, den absoluten Freihandel verwirk
lichen . . . Wenn es sich darum handelt, zur Anwendung überzugehen, muß man
die allgemeinen Lehren der Wissenschaft zwar im höchsten Grade berücksich
tigen . . ., aber sie sind nicht die einzigen, welche in Betracht zu ziehen sind.
Es frägt sich, ob in der Gesamtheit der Nationen nicht einige unter einer un
beschränkten, internationalen Handelsfreiheit leiden könnten, selbst wenn die
Gesamtheit, als Ganzes betrachtet, dabei gewinnen würde.“
Leroy-Beaulieu führt dann weiter aus, wie bei der Beseitigung der innern
Zollschranken eines Landes immer gewisse Gruppen wirtschaftlichen Schaden
hatten, wenn auch die große Mehrzahl der Beteiligten dabei Nutzen hatte.
Jedoch waren Kapital- und Bevölkerungsverschiebungen innerhalb eines natio
nalen Wirtschaftsgebietes von geringerer Bedeutung. Anders wird die Frage
im Völkerkonzert. Unter anderem könnte der Übergang zum Freihandel In
dustrien, welche zahlreiche Arbeiter beschäftigen, brachlegen, Tausende von
Arbeitern arbeitslos machen und eventuell zur Auswanderung veranlassen, auch
Kapitalienauswanderung nach sich ziehen usw. Dazu kommen politische Er
wägungen, die von großer Tragweite sein können. „Während also die
Fruchtbarkeit der Arbeitsteilung, die stimulierende Kraft eines sehr weiten
Absatzgebietes als wirtschaftliche Gesetze allgemeiner Natur anzusehen sind, ist