fullscreen: Die Nationalökonomie in Frankreich

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Die gegenwärtige Lage der liberalen Schule 
allgemein gültigen Gesetze von zeitlich und räumlich begrenzten zu 
sondern. Auf diese Weise trennt man die theoretische Wissen 
schaft von der Kunstlehre *). Dieses Verfahren findet in erster 
Linie Anwendung auf den Freihandel, den man als ein ratio 
nelles, grundlegendes Dogma zu betrachten sich gewöhnt hat, 
während er nur eine Regel für die Praxis ist. Er ist eine Frage 
der Wirtschaftspolitik. Seine Durchführung oder Nichtverwirk 
lichung ist abhängig zu machen nicht nur von den allgemeinen 
Lehren der Wissenschaft, sondern insbesondere auch von 
nationalwirtschaftlichen und politischen Erwägungen 2 ). Übri- 
x ) Äußerlich hat jedoch Leroy-Beaulieu dies in seinem Traite nicht ge 
tan. Vgl. Traite, Bd. I, p. I—II und p. 67. 
2 ) „Man hat lange den Freihandel als eine Art Dogma der politischen 
Ökonomie angesehen, und viele Leute, selbst Volkswirte, tun es noch. Diese 
Auffassung ist gänzlich verfehlt. Zunächst ist die Nationalökonomie eine Wissen 
schaft und hat infolgedessen keine Dogmen . . . Zweitens ist der Freihandel 
eine jener komplexen und praktischen Fragen, auf welche die Wissenschaft zwar 
Licht werfen kann, die sie aber nicht allein zu lösen berufen ist. Hier muß 
man an den Unterschied zwischen Wissenschaft und Kunstlehre sich erinnern . . . 
Was die Wissenschaft lehrt, ist, daß die Ausdehnung des Marktes, der Arbeits 
teilung und der Konkurrenz eine starke Mehrung der Produktivität des Menschen 
bewirkt und die Regelmäßigkeit der Produktion fördert; daraus gehen die 
verschiedenen Vorteile hervor, . . . welche die internationale Handelsfreiheit der 
Gesamtheit der Völker, die dieselbe annehmen, als Ganzem, nicht als Ein 
zelnen, verschafft. Aber es wäre fehlerhaft, daraus zu schließen, man müßte 
unter allen Umständen, in allen Ländern, den absoluten Freihandel verwirk 
lichen . . . Wenn es sich darum handelt, zur Anwendung überzugehen, muß man 
die allgemeinen Lehren der Wissenschaft zwar im höchsten Grade berücksich 
tigen . . ., aber sie sind nicht die einzigen, welche in Betracht zu ziehen sind. 
Es frägt sich, ob in der Gesamtheit der Nationen nicht einige unter einer un 
beschränkten, internationalen Handelsfreiheit leiden könnten, selbst wenn die 
Gesamtheit, als Ganzes betrachtet, dabei gewinnen würde.“ 
Leroy-Beaulieu führt dann weiter aus, wie bei der Beseitigung der innern 
Zollschranken eines Landes immer gewisse Gruppen wirtschaftlichen Schaden 
hatten, wenn auch die große Mehrzahl der Beteiligten dabei Nutzen hatte. 
Jedoch waren Kapital- und Bevölkerungsverschiebungen innerhalb eines natio 
nalen Wirtschaftsgebietes von geringerer Bedeutung. Anders wird die Frage 
im Völkerkonzert. Unter anderem könnte der Übergang zum Freihandel In 
dustrien, welche zahlreiche Arbeiter beschäftigen, brachlegen, Tausende von 
Arbeitern arbeitslos machen und eventuell zur Auswanderung veranlassen, auch 
Kapitalienauswanderung nach sich ziehen usw. Dazu kommen politische Er 
wägungen, die von großer Tragweite sein können. „Während also die 
Fruchtbarkeit der Arbeitsteilung, die stimulierende Kraft eines sehr weiten 
Absatzgebietes als wirtschaftliche Gesetze allgemeiner Natur anzusehen sind, ist
	        
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