Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Futtermittel.

Wasser  versetzt,  filtriert  und  wiederum  eingedampft.  Bei  reinem  Weizenmehl  bleibt
ein  nur  sehr  geringer  weißer  Beschlag;  kornradehaltiges  Mehl  dagegen  gibt  einen
bedeutend  größeren,  gleichfalls  fast  rein  weißen  Rückstand.  Diese  Rückstände  mit
einigen  Tropfen  konzentrierter  Schwefelsäure  versetzt,  liefern  bei  kornradehaltigem
Mehle  nach  einigen  Minuten  erst  gelbe,  dann  braunrote  Färbungen,  während  bei
reinem  Weizenmehl  2  Stunden  lang  die  Schwefelsäure  fast  farblos  bleibt.  Eine
auftretende  schwache  Rosafärbung  zeigt  die  Gegenwart  von  Kornrade  an.  1  °/ 0
Zusatz  von  Kornrademehl  zeigt  obige  Reaktion  schon  sehr  schön.  Handelt  es  sich
um  noch  geringere  Mengen,  so  muß  eben  eine  größere  Menge  Mehl  ausgezogen
werden.  Es  ist  empfehlenswert,  gleichzeitig  einen  vergleichenden  Versuch  mit  reinem
Weizenmehl  auszuführen.
2.  Nachweis  von  Mutterkorn.  Zum  chemischen  Nachweis  von  Mutterkorn
versetzt  man  in  einem  Kölbchen  nach  Hofmann-Kandel 1 )  10  g  des  Mehles  mit
20  ccm  und  bei  Kleien  mit  30  ccm  Uber  Natrium  destilliertem  Äther,  setzt  1,2  ccm
5  °/ 0 -iger  Schwefelsäure  zu,  schüttelt  gut  durch  und  überläßt  das  verschlossene
Kölbchen  6  Stunden  der  Ruhe.
Hierauf  filtriert  man  den  Kolbeninhalt  durch  ein  kleines,  vorher  mit  Äther
angefeuchtetes  doppeltes  Filter  in  einen  farblosen,  bei  40  ccm  mit  Marke  versehenen ­
  Zylinder  (bezw.  Reagenzrohr)  und  wäscht  den  Rückstand  so  lange  mit
Äther  aus,  bis  das  Filtrat  40  ccm  beträgt.  Das  Filtrat  wird  sodann  mit  1,8  ccm
einer  gesättigten  Lösung  von  doppelkohlensaurem  Natrium  versetzt  und  gut  durchgeschüttelt. ­
  In  wenigen  Minuten  sondert  sich  ein  Teil  der  Flüssigkeit  am  Boden
des  Zylinders  ab,  der  bei  Vorhandensein  von  Mutterkorn  je  nach  der  Menge  eine
schwache  hell-  bis  stark  dnnkelviolette  Färbung  hat.
Man  kann  auf  diese  Weise  noch  0,5  °/ 0  Mutterkorn  in  Mehl  oder  Kleie  (nach
Hilger  sogar  noch  0,005—0,01  °/ 0 )  nachweisen.  Nach  L.  Medicus  und  H.  Kober  (1.  c.)
aber  ist  die  Reaktion  von  Hof  mann  nicht  allein  für  Mutterkorn  kennzeichnend,
sondern  tritt  auch  bei  Gegenwart  von  Kornrade  ein.
Andere  Unkrautsamen  (wie  Sauerampfer,  Knöterich-,  Leguminosen-  und  Brassica-Arten)
  geben  diese  Reaktion  nicht.
G.  Lagerheim  empfiehlt  behufs  Nachweises  von  Mutterkorn  das  mit  salzsäurehaltigem ­
  Wasser  behandelte  Mehl  mittels  einer  alkoholischen  Lösung  von
Dimethylamidoazobenzol,  Thionin  und  Safranin  zu  färben;  hierdurch  werden  die
Mutterkornfragmente  gelb  gefärbt  und  können  schon  bei  schwacher  Vergrößerung
leicht  von  den  blau,  violett  oder  bunt  gefärbten  Fragmenten  unterschieden  werden.
Auf  eine  Arbeit  zur  quantitativen  Bestimmung  des  Alkaloidgehaltes,
im  Mutterkorn  von  C.  C.  Keller 2 )  sei  nur  verwiesen.
3.  Die  Bestimmung  des  Klebers  und  der  Backfähigkeit  eines  Mehles  (bezw.  der
Beschaffenheit  des  Weizens  und  Roggens).  Die  größere  und  geringere  Backfähigkeit
eines  Mehles  wird  vielfach  einzig  und  allein  dem  Gehalt  des  Mehles  (Weizenmehles)
an  Kleber  zugeschrieben.  Es  sind  deshalb  eine  Reihe  Verfahren  in  Vorschlag  gebracht, ­
  welche  darauf  hinausgehen,  aus  einem  Weizenmehl  (bezw.  aus  einem  zu
Mehl  gemahlenen  Weizen)  den  Kleber  durch  Auswaschen  abzuscheiden  und  die  Menge
wie  Güte  des  Klebers  zu  ermitteln.  Auf  diesem  Grundsatz  beruhen  das  Aleurometer
von  Boland 3 )  und  das  Farinometer  von  K.  W.  Kunitz 4 )  in  Reudnitz  bei  Leipzig-’)
  Vergl.  H.  Lauck,  Landw.  Versuchs-Stationen  1894,  43,  303.
2 )  Schweiz.  Wochenschr.  für  Chem.  und  Pharm.  1894,  44  und  121.
3)  Vergl.  0.  Dämmers  Lexikon  der  Verfälschungen,  1887,  S.  545.
*)  Vergl.  Fr.  Nobbe  in  Landw.  Versuchs-Stationen  1885,  31,  184.
            
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