Die Untersuchung der Sämereien.
431
a) für kleinere, den Kleesamen ähnlich gekörnelte Samengattungen der Nohhesehe
„Kleeprobenstecher“ j 1 )
b) für größere Samen (Getreide, Lein, größere Doldengewächse usw.) derNobbesche
Kornprobenstecher; x )
c) für Rübenknäule, bespelzte Gräser usw. die Entnahme zahlreicher (mindestens 10)
kleiner Proben von verschiedenen zweckmäßig gewählten Stellen des auf eine
saubere Unterlage ausgebreiteten, gut durchgearbeiteten Haufens.
Zur Sicherung der Entschädigungsansprüche sollten die vor Zeugen ent
nommenen Proben in trocknen und festen Behältern (Musterbeuteln, Büchsen oder
doppelten Papierkapseln) eingesendet werden; Rübensamen (Beta) und andere auf
ihren Wassergehalt zu prüfende Proben stets in luftdicht verschlossenen Gläsern
oder Blechbüchsen.
3. Engere Mittelprobe. Die Größe der zur Untersuchung auf die fremden
Bestandteile im Laboratorium herzustellenden „engeren Mittelprobe“ soll
mindestens betragen:
1 g von Rispengräsern (Poa) uud Straußgräsern (Agrostis);
2 g von Drahtschmele, Fuchsschwanzgras, Goldhafer, rotem Schwingel, Schafschwingel;
3—4 g von Anis, Bastardklee, 2 ) Dill, Honiggras, Ruchgras,- Spörgel, Timothee, 2 ) Weißklee; 2 )
5 g von Fenchel, Kammgras, Knaulgras, Kümmel, Möhre, Rapünzchen;
10 g von Gelhklee, 2 ) Inkarnatklee, 2 ) Kohlarten, Luzerne, 2 ) Raps, Raigräsern, Rotklee, 2 )
Rübsen, Serradella, 2 ) Wiesenschwingel, Wundklee; 2 )
20 g von Ahorn, Esche, Esparsette, Hirse, Kiefer, Lärche, Lein, 2 ) Linse, Ulme;
30 g von Buchweizen, Fichte, Hornbaum (Carpinus), Tanne, Wicke;
50 g von Runkel- und Zuckerrübenknäulen, Zerealien;
100 g von Bohne, Buchelu, Eicheln, Erbse, Lupine, Mais.
Bei ungewöhnlich hoher Verunreinigung sind zwei Mittelproben zu ziehen,
deren Durchschnittsergebnis maßgebend ist.
Vorstehende Ziffern stellen das Minimum der Mittelprobe dar. Bei groß-
körnigen Proben wird darüber hinaus zu gehen sein.
Zur Herstellung der „engeren Mittelprobe“ empfiehlt sich die „Fließprobe“,
<1- i- das langsam gleichmäßige Ausschütten aus einer Flasche mit Ausguß unter
gleichmäßiger periodischer Aussonderung kleiner Mengen.
4. Echtheit. Die Echtheit der Gattung und Art der meisten Kultursamen
ist von der Kontrollstation unschwer festzustellen, da bei deren Vorstand die
nötigen Kenntnisse und außerdem der Besitz einer größeren Mustersammlung voraus
zusetzen sind. Für die Echtheit von Varietäten ist nötigenfalls auf die Topf-
oder Feldprobe zurückzugreifen, wofür der Käufer in diesem Falle vom Lieferer
e ine Garantie zu fordern hat.
Die Nachuntersuchung von „Grasgemischen“ ist von der Kontroll-Station
abzulehnen und dahin zu streben, daß das Angebot solcher Mischungen aus den
1 reislisten des Samenhandels verschwinde.
5. Reinheit. Als „fremde Bestandteile“ einer Samenprobe sind nicht allein
kpreu, Sand und fremde Samen — selbst solche von gleichem oder höherem Markt
wert — auszuscheiden, sondern auch äußerlich verletzte echte Samen, sofern sie
unzweifelhaft als zur Ke imung unfähig erkannt werden können. In
Weifelsfällen hat die Keimkraftprüfung zu entscheiden.
') Zu beziehen durch den Klempner Matthes in Tharand.
“0 Auf Cuscuta ist die ganze eingeforderte Menge auszulesen, und zwar nicht
p°, ^ as Abgesiebte, sondern auch die auf dem Siebe zurückbleibenden Samen. Ist eine
ro e stark seidehaltig, so genügt die Auslese einer Mittelprobe von 25 bezw. 50 g.