Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Die Untersuchung der Sämereien. 
433 
Holcus, Morus, Nicotiana, Pinus Strobus, Poa, Trisetum, Zea ist dagegen eine täglich 
sechsstündige Erhöhung der Keimbettwärme auf 30° erforderlich. 
e) Beleuchtung des Keimbettes. Die Keimkraftprüfungen werden unter 
Ausschluß künstlicher Belichtung ausgeführt. 
f) Zeitdauer des Keimversuches. Der Abschluß des Keimversuches wird 
festgesetzt: 
nach vollen 10 Tagen für Bohnen, Buchweizen, Dotter, Erbsen, Kleearten, Kohlarten, Kresse, 
Kürbis, Lein, Linsen, Lupinen, Mais, Mohn, Ölrettich, Platterbse, 
Raps, Rettich, Rübsen, Senf, Sojabohne, Sonnenblume, Spinat, 
Spörgel, Timothee, Wicke, Zerealien, Zichorie; 
„ „ 14 „ „ Beta, Dill, Esparsette, Fenchel, Glanzgras, Gurke, Hanf, Horn 
klee, Kerbel, Möhre, Raigräser (Lolium und Arrhenatherum), 
Reseda, Serradella, Sorgho, Tabak, Wiesenkuopf (Poterium); 
„ „ 21 „ „ Eibisch, Gräser (ausgen. Rispen- und Raigräser sowie Timothee), 
Kümmel, Maulbeere; 
„ „ 28 „ „ Ahorn, Anis, Birken, Eichen, Erlen, Hornbaum (Carpinus), Nadel 
hölzer (ausgen. Pinus sylvestris und P. Strobus), Rispengräser, 
Rotbuchen; 
„ „ 42 „ „ Obstkerne, Pinus sylvestris und P. Strobus. 
Nach dem Abschluß des Keimversuches mit Nadelhölzern ist zur Feststellung 
des Zustandes der nicht gekeimten Samen die Schnittprobe auszuführen und im 
Untersuchungsbericht anzugeben, wie viele der nicht gekeimten Samen taub, faul 
und noch scheinbar frisch befunden worden sind. 
Im allgemeinen ist nur die wirklich gefundene prozentige Keimkraft 
für den „Gebrauchswert“ (das Erzeugnis aus Reinheit und Keimkraft) in Ansatz zu 
bringen. Papilionazeen-Samen, welche beim Abschluß des Keimversuches zwar noch 
nicht gekeimt, aber gesund gequollen sind, gelten als gekeimt. Die Prozentzahl 
der beim Abschluß des Keimversuches noch scheinbar frisch (Nadelhölzer, Beta) 
bezw. noch ungequollen oder „hartschalig“ (Papilionazeen) befundenen Samen ist 
jedoch nebenbei im Untersuchungsberichte aufzuführen, mit dem Bemerken, daß 
ein im Einzelfall unbestimmbarer Bruchteil derselben voraussichtlich noch 
naohkeimen dürfte. 
Grassamen, welche ihre Stammachse früher als die Würzelchen hervorstrecken, 
sowie kleeartige und andere Samen, welche infolge von inneren Verletzungen 
(Drusch- und Ritzbruch) im Keimbett zerfallen, werden noch behufs weiterer 
Beobachtung im Keimbett belassen. Entwickeln sie bis zum Abschluß des Versuches 
e ine oder mehrere gesunde Nebenwurzeln, so werden sie als gekeimt gerechnet. 
Zur richtigen Beurteilung der Bruchkörner werden irgendwie zweifelhafte 
Samen überhaupt nicht vor dem Ablauf von 72 Stunden (Bonn 1900) bezw. vor dem 
vollendeten Abwurf der Samenhülle dem Keimbett entzogen. 
Da übergroße Nässe den Zerfall geschädigter Samen beschleunigt, so ist die 
^ or schrift in Punkt 9 c hier besonders zu beachten. 
g) Keimungs-Energie. Für die Bestimmung der „Keimungs-Energie“ 
einer Samenprobe wird eine Zeitdauer festgesetzt von: 
^ -Tagen bei Dotter, Erbsen, Kleearten, Kohlarten, Kresse, Lein, Linsen, Mais, Mohn, 
Ölrettich, Raps, Rettich, Rübsen, Senf, Sojabohne, Spörgel, Wicken, Zerealien 
(ausgen. Hafer), Zichorie; 
>i „ Bohnen, Buchweizen, Hafer, Kürbis, Lupinen, Sonnenblume, Spinat; 
0 n „ Beta, Dill, Eibisch, Esparsette, Gnrken, Platterbsen, Raigräsern (Lolium und 
Arrhenatherum), Serradella, Tabak, Timotheegras, Wiesenknopf (Poterium), 
Wiesenschwiugel; 
Landwirtschaftliche Stoffe, 3. Auflage. 28
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.