Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Die Untersuchung der Sämereien. 
6 Tagen bei Fenchel, Goldhafer, Hanf, Hornklee, Kerbel, Möhre, Reseda, Sorgho, Strauß 
gräsern ; 
7 „ Anis, Eiche, Fichte, Puchssohwanzgras, Glanzgräs, Kammgras, Knaulgras, 
Kümmel, Maulbeere, Ruchgras, rotem und Schafschwiugel, Schmielen; 
10 „ Ahorn, Birke, Buche, Erle, Hornhaum, Lärche, Rispengras, Tanne; 
14 „ „ Pinus sylvestris und P. Strobus. 
10. Wertbestimmung von Grassnmen. Bei Prüfungen der feineren bezw. 
schwierigeren Grassamen Aira, Agrostis, Alopecurus, Anthoxanthum, Arrlienatherum, 
Dactylis, Festuca ovina und rubra, Holeus, Poa usw. wird folgendes Verfahren 
eingeschlagen: 
Man zieht eine Mittelprobe von der oben (§ 3) vorgeschriebenen Größe und 
liest die „fremden Bestandteile“ (Steinchen, fremde Samen usw.) heraus. 
Von den so gereinigten Scheinfrüchten werden zwei kleine Mittelproben, 
jede für sich, hergestellt, so groß, daß jede mindestens 300—400 volle Körner 
enthält. Boi Dactylis, Festuca ovina, Alopecurus genügen für diesen Zweck (un 
gefähr) 0,4 g, bei Arrhenatherum 1,0 g, bei Poa 0,1 und bei Agrostis 0,06 g. 
Kleine Abänderungen dieser Gewichtsmengen werden bedingt durch den annähernd 
abzuschätzenden größeren oder geringeren Gehalt an tauben Scheinfrüchten. - 
Beide Mittelproben werden genau gewogen und ohne „Vorquellung“ ins Keirabett ge 
bracht. — Das Ergebnis der Keimkraftprüfung wird auf 1 g der rohen Probe berechnet. 
Bei Schiedsprüfungen werden nach Verlauf einiger Tage — jedenfalls bis zu 
dem die Keimungs-Energie anzeigenden Zeitpunkt — die im feuchten Zustande 
leichter erkennbaren leeren oder solche Scheinfrüchte, die statt des Kornes Antheren 
oder Insektenlarven enthalten, herausgelesen (zweckmäßig mittels eines Diaphanoskops). 
Scheinfrüchte, welche eine — wenn auch mangelhaft entwickelte — Karyopse ent 
halten, verbleiben, der Zahl nach genau bestimmt, im Keimbett. Im allgemeinen 
wird bei beständig 20°, die in § 9 d genannten Gattungen aber, wie dort angegeben, 
bei einer zwischen 20 und 30° wechselnden Temperatur geprüft und das Ergebnis 
auf 1 g der rohenProbe, sowie prozentig auf die ein Korn enthaltenden („vollen“) Schein 
früchte berechnet. — Die herausgelesenen tauben Scheinfrüchte werden bei Zimmer 
temperatur wieder getrocknet und ihr Lufttrockengewicht dem „Fremden“ zugerechnet. 
11. Wertbestiminmig von Beta. Bei der Prüfung von Eunkel- und Zucker 
rübenknäulen wird durch die Beziehung der von einer bestimmten Anzahl Durch 
schnittsknäulen von bekanntem Gewicht gewonnenen Keimpflänzchen auf die in den 
Knäulen enthaltenen (durch die nachträgliche Schnitt probe zu ermittelnden) 
Samen die wirkliche Keimkraft zuverlässig bestimmt. Bei Schiedsanalysen ist 
daher diese Bestimmung der Samenzahl durch nachträgliche Schnittprobe stets 
durchzufUhren. Für gewöhnlich wird folgendes abgekürzte Verfahren für Beta als 
zulässig erklärt. 
Es wird zunächst das Durchschnittsgewicht der Knäule aus einer korrekt 
gezogenen, von fremden Bestandteilen und nötigenfalls von anhaftenden Hochblättern 
(durch Reiben) befreiten Mittelprobe, welche mindestens 2000 Knäule enthält — 
noch sicherer aus der ganzen eingegangenen (gereinigten) Probe ■— durch Wägung 
und Zählung bestimmt. Hierauf werden 3 x 100 Durchschnittsknäule (unter denen 
große, mittlere und kleine in annähernd gleichem Verhältnis enthalten sind, wie in 
der Gesamtprobe), jede 100 für sich, von der gereinigten Mittel- oder Gesamtprobe 
abgezählt und gewogen. Weicht das Gewicht der einen oder anderen 100 Knäule 
von dem Durchschnittsgewicht um 10 oder mehr Prozente ab, so werden erstere 
durch Auswechselung einzelner Körner in eine nähere Übereinstimmung mit dem 
Durchschnittsgewicht gebracht. Letzteres sowie das Gewicht der je 100 Knäule 
ist in dem üntersuchungsberichte anzugeben.
	        
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