Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Die  Untersuchung  der  Sämereien.

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Als  „Gebrauchswert“  einer  Samenart  gilt  die  aus  Reinheit  und  Keimkraft ­
  berechnete  Prozentzahl.  Der  Rechnungsansatz  wird  auf  das  nach  dem  Auslesen ­
  verbliebene  Gewicht  der  Probe  gegründet,  indem  angenommen  wird,  daß  die
durch  letztere  bedingten  Verluste  (Verstäuben,  Wasserverdunstung,  zufällige  Verluste) ­
  dem  Durchschnittscharakter  der  Probe  entsprechen.
Ausführung:
Also  angenommen,  man  habe  25  g  Rotklee  abgewogen  und  darin  24,565  g
reinen  Samen  und  0,411  g  Verunreinigung  gefunden,  so  beträgt  die  Summe  der
zuriickgewogenen  Samenbestandteile  24,565  +  0,411  =  24,976,  also  die  Verunreinigung ­
  (x)  in  Prozenten:  24,976  :  0,411  =  100  :  x  (=  1,64  °/ 0 ).
Also  Verunreinigung  =  1,64  °/ 0 ,  reiner  Samen  =  98,36  °/ 0 .
Hat  der  reine  ausgelesene  Samen  eine  Keimfähigkeit  von  88,55  °/ 0  ergeben,
„  .  .  ,  n  ,  ,  98,36  x  88.55  n .
so  ist  der  Gebrauchswert  =  -  1Q( j  =  87,10  °/ 0 .
Diese  Art  der  Berechnung  des  Gebrauchswertes  ist  nicht  ganz  genau,  da
zwei  in  verschiedenartiger  Weise  gewonnene  Zahlen  (Zählprozente  der  Keimfähigkeit ­
  und  Gewichtsprozente  der  Reinheit)  hierzu  verwendet  werden;  es  wäre
besser,  wenn  das  bei  der  Enquete  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  beobachtete ­
  Verfahren,  wobei  die  zur  Keimprüfung  verwendeten  Samen  gewogen,  nicht
gezählt  worden  sind,  durchgängig  Anwendung  fände,  zumal  es  für  Rüben-  und  Grassamen ­
  bereits  vorgeschrieben  ist.
H.  Rodewald 1 )  hat  gezeigt,  wie  man  die  mittleren  und  wahrscheinlichen  Fehler
bei  den  Bestimmungen  der  Reinheit,  Keimfähigkeit  und  des  daraus  sich  ergebenden  Gebrauchswertes ­
  nach  den  Regeln  der  Wahrscheinlichkeitsrechnung  finden  kann  und  inwieweit
die  theoretisch  berechneten  Fehler  mit  der  praktischen  Ausführung  übereinstimmen.  Ich
kann  hier  auf  diese  Arbeit  nur  verweisen.

0.  Sonstige  Bestimmungen,  a)  Absolutes  Gewicht  und  W  assergehalt.
Das  absolute  Gewicht  der  Samenkörner  ist  von  der  größten  Wichtigkeit,  weil  mit
der  Höhe  des  Gewichtes  außer  den  Keimen  auch  die  Menge  der  vorhandenen  Reservenährstoffe ­
  anwächst.

Da  das  natürliche  Gewicht  der  Samen  (so  bei  Getreide,  Runkeln,  Gräsern  usw.)
nicht  selten  durch  Anfeuchten  mit  Wasser  kurz  vor  dem  Verkauf  künstlich
erhöht  zu  werden  pflegt,  so  empfiehlt  sich  im  Verdachtsfalle  eine  gleichzeitige  Bestimmung ­
  des  Wassers  und  sei  bemerkt,  daß  die  Samen  für  gewöhnlich  im  natür-  •
liehen  Zustande  11—15  °/ 0  Wasser  enthalten.
b)  Spezifisches  Gewicht.  Dasselbe  wird,  wenn  überhaupt,  mittels  des
mit  Thermometer  versehenen  Pyknometers  oder  auch  mit  dem  Schuhmannschen
Dyknometer  (S.  117)  und  unter  Anwendung  von  Solaröl  bestimmt.
In  letzterem  Falle  findet  man  das  spezifische  Gewicht  direkt  durch  Division  des
absoluten  Gewichtes  mit  der  Anzahl  der  verdrängten  ccm.  Bei  Anwendung  des  Pyknometers ­
  und  von  Solaröl  multipliziert  man  das  gegen  letzteres  gefundene  spezifische  Gericht ­
  der  Körner  mit  dem  spezifischen  Gewicht  des  Solaröles.  Ist  z.  B.  das  spezifische
Gewicht  von  Weizenkörnern  in  dem  Solaröl  bei  16°  =  1,523  gefunden,  beträgt  das  des
Öles  gegen  Wasser  hei  dieser  Temperatur  =  0,915,  so  ist  das  spezifische  Gewicht  der
Weizenkörner  gegen  Wasser  von  15°  =  1,523  x  0,916  =  1,3915.
c)  Bestimmung  des  Volumengewichtes.  Zur  Bestimmung  des  Volumengewichtes, ­
  besonders  von  Getreide,  pflegt  jetzt  allgemein  der  von  der  Kaiserlichen
Normal-Eichungs-Kommission  geprüfte  „Getreideprober“ 2 )  von  nachstehender

*)  Landw.  Versuchs-Stationen  1889,  30,  105,  115  uud  IB90,  P+ eng w  Nachfolger),
2 )  Derselbe  kann  von  der  Firma  Sommer  &  Bunge  (Berth.  Pensky
Berlin  SW.,  Wilhelmstr.  122,  bezogen  werden.
            
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