Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Speisefette  und  -öle.

Wolken  haar 1 )  hat  für  den  Zweck  die  Westphalsche  Wage  ahändern
lassen.
E.  Wollny 2 )  hat  ein  zwar  genaues  aber  umständliches  Verfahren  zur  Bestimmung ­
  des  spezifischen  Gewichtes  fester  Fette  hei  0  und  15°  beschrieben,  jedoch
sei  bei  der  geringen  Bedeutung  dieser  Bestimmung  für  die  Beurteilung  der  Fette
auf  die  Quelle  verwiesen.
Im  allgemeinen  liegt  bei  15—18°  das  spezifische  Gewicht  der  festen  Fette
zwischen  0.900—0,950,  das  der  fetten  öle  zwischen  0,910—0,930,  das  der  Mineralöle
zwischen  0,85—0,92,  das  der  Harzöle  zwischen  0,96—1,00.
2.  Bestimmung  des  Schmelz-  und  Erstarrungspunktes.
Über  die  Bedeutung  der  Bestimmung  des  Schmelz-  und  Erstarrungspunktes
für  den  Nachweis  von  Verfälschungen  gilt  im  allgemeinen  dasselbe  wie  für  die
Bestimmung  des  spezifischen  Gewichtes.  Auch  sind  die  Ergebnisse  der  Schmelzpunkt-Bestimmung ­
  in  beträchtlichem  Maße  abhängig  von  dem  angewendeten  Verfahren. ­

Bei  flüssigen  Fetten  bestimmte  man  früher  vielfach  den  Schmelz-  und  Erstarrungspunkt ­
  der  Fettsäuren,  die  im  allgemeinen  auch  bei  festen  Fetten
kennzeichnender  sind,  als  die  der  Fette  selbst.  Die  Fettsäuren  können  nach  dem
weiter  unten  (S.  528)  beschriebenen  Hehnerschen  Verfahren  dargestellt  werden.
a)  „Zur  Bestimmung  des  Schmelzpunktes  wird  das  geschmolzene  (Butter-)
Fett  in  ein  an  beiden  Enden  offenes  dünnwandiges  Glasröhrchen  von  1 /. 2 —1  mm
Weite  von  U-Porm  aufgesaugt,  so  daß  die  Fettschicht  in  beiden  Schenkeln  gleich
hoch  steht.  Das  Glasröhrchen  wird  2  Stunden  auf  Eis  liegen  gelassen,  um  das
Fett  völlig  zum  Erstarren  zu  bringen.  Erst  dann  ist  das  Glasröhrchen  mit  einem
geeigneten  Thermometer  in  der  Weise  durch  einen  dünnen  Kautschuks.chlauch  zu
verbinden,  daß  das  in  dem  Glasröhrchen  befindliche  Fett  sich  in  gleicher  Höhe  wie
die  Queoksilberkugel  des  Thermometers  befindet.  Das  Thermometer  wird  darauf
in  ein  etwa  3  cm  weites  Probierröhrchen,  in  welchem  sich  die  zur  Erwärmung
dienende  Flüssigkeit  (Glyzerin)  befindet,  hineingebracht  und  die  Flüssigkeit  erwärmt.
Das  Erwärmen  muß,  um  jedes  Überhitzen  zu  vermeiden,  sehr  allmählich  geschehen.
Der  Augenblick,  da  das  Fettsäulchen  vollkommen  klar  und  durchsichtig  geworden,
ist  als  Schmelzpunkt  festzuhalten.“  (Margarine-Gesetz.)
b)  „Zur  Ermittelung  des  Erstarrungspunktes  bringt  man  eine  2—3  cm
hohe  Schicht  des  geschmolzenen  (Butter-)  Fettes  in  ein  dünnes  Probierröhrchen  oder
Kölbchen  und  hängt  in  dasselbe  mittels  eines  Korkes  ein  Thermometer  so  ein,  daß
die  Kugel  desselben  ganz  von  dem  flüssigen  Fette  bedeckt  ist.  Man  hängt  alsdann
das  Probierröhrchen  oder  Kölbchen  in  ein  mit  warmem  Wasser  von  40—50°  gefülltes ­
  Becherglas  und  läßt  allmählich  erkalten.  Die  Quecksilbersäule  sinkt  nach
und  nach  und  bleibt  bei  einer  bestimmten  Temperatur  eine  Zeitlang  stehen,  um
dann  weiter  zu  sinken.  Das  Fett  erstarrt  während  des  Konstantbleibens;  die  dabei
herrschende  Temperatur  ist  der  Erstarrungspunkt.
Mitunter  findet  man  bis  zum  Anfänge  des  Erstarrens  ein  Sinken  der  Quecksilbersäule ­
  und  alsdann  während  des  vollständigen  Erstarrens  wieder  ein  Steigen.
Man  betrachtet  in  diesem  Falle  die  höchste  Temperatur,  auf  welche  das  Quecksilber ­
  während  des  Erstarrens  wieder  steigt,  als  den  Erstarrungspunkt.“  (Margarine-Gesetz.)


*)  Repertorium  f.  analyt.  Chemie  1885,  II,  236.
2 )  Milchztg.  1888,  17,  549.
            
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