Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Bienenhonig.

1 )  Zeitsohr.  f.  analyt.  Chemie  1895,  84,  1.

alkohol,  welcher  nicht  frei  von  Azeton  zu  sein  braucht.  Bei  reinem  Honig  bleibt
die  Mischung  nach  dem  Umschtitteln  klar  oder  zeigt  nur  eine  schwache  flockige
Abscheidung,  bei  Gegenwart  einer  auch  nur  geringen  Menge  von  Stärkedextrin,
Stärkesirup  oder  festem  Stärkezucker  entsteht  eine  sehr  deutliche  Fällung.
Für  die  quantitative  Bestimmung  wird  der  Niederschlag  nach  kräftigem  einmaligem ­
  Umschütteln  sofort  und  schnell  durch  Asbest  in  einem  tarierten,  bei  55—60°
getrockneten  Goochschen  Tiegel  abgesaugt,  nacheinander  mit  10  ccm  Methylalkohol ­
  und  10  ccm  Äther  —  die  hierdurch  im  Filtrat  entstehenden  Trübungen
rühren  von  Honigdextrinen  her  -—  nachgewaschen,  bei  65—60°  getrocknet  und
gewogen.
Dextrinhaltiger  Koniferenhonig  hat  in  Mischungen  mit  Stärkedextrin,  -sirup
oder  -zucker  keinen  Einfluß  auf  die  Fällung.  Tannenhonig  gab  für  5  ccm  einer
20  °/ 0 -igen  Lösung  nur  0,0248  g,  Umbelliferenhonig  in  gleicher  Weise  nur  0,0230  g,
Äpfelhonig  desgl.  nur  0,0072  g  Barytfällung,  während  die  Mischung  mit  genannten
Stärkezuckorfabrikaten  entsprechend  dem  Dextringehalt  bedeutend  höhere  Fällungen
lieferte.  Nach  Untersuchungen  von  Beckmann  und  Burkhardt  gaben  verschiedene
Dextrine  in  20°/ o -iger  Lösung  folgende  Barytfällungen:
Dextrin  aus  Tannenhonig  Stärkezuoker  Stärkesirup  Handelsdextrine
8,18  »/„  29,3  ®/ 0  41,3  »/ 0  78,4-104,9  «/ 0 .
Nach  diesem  Verfahren  lassen  sich  noch  nachweisen  Zusätze  von:
Stärkedextrin  Stärkesirup  Stärkezucker  (festem)
5-10  °/o  10—20°/ 0  30-40  °/ 0 .
Ähnlich  verhalten  sich  die  Dextrine  gegen  eine  Lösung  von  Bleiessig  in
Methylalkohol;  auch  hierdurch  werden  die  Dextrine  des  Stärkesirups  bezw.
-zuckers  in  weit  größerer  Menge  gefällt  als  das  Honigdextrin.
Qualitativ  lassen  sich  Stärkesirup  und  Handelsdextrin  im  Honig  auch
noch  daran  erkennen,  daß  sowohl  der  Honig  selbst,  als  besonders  die  Fällung  mit
Methylalkohol  10  g  Honig  mit  Wasser  auf  10  ccm  gebracht  und  mit  125  com
Methylalkohol  gefällt  —  nach  Reinigen  mit  Alkohol  und  Lösen  in  Wasser  mit
hellgelber  Jod-Jodkaliumlösung  infolge  ihres  Gehaltes  an  Erythro-  und  Amylodextrin ­
  eine  rotbraune  (bei  Stärkesirup)  oder  eine,rote  bis  violette  Färbung
(bei  Handelsdextrinen)  zeigen.
d)  Verfahren  von  Verf.  und  W.  Karsoh. 1 )  Da  fester  Stärkezucker
wesentlich  geringere  Mengen  von  durch  Baryt  und  Methylalkohol  fällbaren  Dextrinen
enthält,  so  ist  dessen  Nachweis  nach  vorstehendem  Verfahren  nur  bei  Zusatz
größerer  Mengen  zum  Honig  möglich.  Wenn  aber  Stärkezucker  verwendet
wurde,  so  kann  das  Verfahren  von  Verf.  und  W.  Karsch  gute  Dienste  leisten.
Es  gründet  sich  darauf,  daß  durch  Äthylalkohol  die  rechtsdrehenden  Dextrine
sowohl  der  Naturhonige  wie  der  mit  Stärkezucker  usw.  versetzten  Honige  gefällt
werden,  dagegen  nicht  die  in  den  Stärkezuckerpräparaten  vorhandene  Glukose,
bei  deren  Verbleiben  im  Honig  der  mit  Stärkezucker  versetzte  Honig  seine  Rechtsdrehung ­
  beibehalten  wird,  während  bei  Naturhonigen  nach  Entfernung  der  rechtsdrehenden ­
  Dextrine  Linksdrehung  eintritt.
40  g  Honig  werden  in  einem  Meßzylinder  mit  Wasser  auf  40  ccm  auf  gefüllt.
Von  der  homogenen  Lösung  werden  20  ccm  in  einen  250  ccm-Kolben  gebracht,
unter  langsamem  Zutröpfeln  und  beständigem  Umschwenken  mit  absolutem
Alkohol  bis  zur  Marke  aufgefüllt  und  unter  zeitweiligem  ümsohütteln  2—3  Tage
stehen  gelassen.
            
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