Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Bestimmung  des  Zuckers  in  der  Zuckerrübe.

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bad  —  bis  Blasen  im  Alkohol  aufzusteigen  beginnen  —  läßt  man  den  Inhalt
sich  mischen,  nimmt  sodann  heraus,  läßt  etwa  1 / 2 — s / 4  Stunde  an  der  Luft  erkalten,
bringt  durch  Einstellen  in  kaltes  Wasser  auf  Zimmertemperatur,  setzt  10—15
Tropfen  Bleiessig  zu,  füllt  das  gesunkene  Volumen  mit  Alkohol  wieder  bis  zur
Marke  auf,  mischt  durch  Umschütteln,  filtriert  und  polarisiert  im  200  mm-Rohr,  wie
bei  a  und  b.
b)  Wasserverfahren,  a)  Die  kalte  Wasserbehandlung  nach  Pellet  sowie
nachKrüger.  Von  dem  wie  bei  der  Alkoholbrei-Behandlung  nach  S.  598  hergestellten
feingeschliffenen  Rübenbrei  werden  die  Normalgewichte,  also  26,048  g  für  Ventzke-Soleil
  usw.  (S.  598),  oder  ein  Vielfaches  (jedoch  nicht  mehr  als  30  g  für  200  ccm)
abgewogen  und  mit  Hilfe  eines  recht  weiten,  langen  Neusilbertrichters  in  einen
200  ccm-Kolben  gefüllt.  Der  abzuwiegende  Rübenbrei  muß  recht  innig  gemischt
und  von  kleinen  Wurzeln,  Fasern  usw.  befreit  sein,  was  man  entweder  durch
Auslesen  mit  der  Pinzette  oder  dadurch  erreicht,  daß  man  den  Brei  durch  ein
grobes  Sieb  mit  4—6  mm  Maschenweite  drückt.
Nachdem  der  Rübenbrei  unter  Nachspülen  mit  Wasser  in  den  Kolben  gebracht ­
  ist,  setzt  man  4—5  ccm  Bleiessig  (in  der  Regel  6  ccm  auf  je  26,048  g)
zu,  entfernt  den  Schaum  durch  1—3  ccm  Äther,  füllt  bis  zur  Marke  mit  Wasser
auf,  schüttelt  kräftig  durch,  filtriert  und  polarisiert  nach  Zusatz  von  1—2  Tropfen
Essigsäure  womöglich  im  400  mm-Rohr.
Wird  im  200  mm-Rohr  polarisiert,  so  sind,  weil  man  das  Normalgewicht  nicht
auf  100,  sondern  auf  200  ccm  gefüllt  hat,  die  Drehungsgrade  mit  2  zu  multiplizieren.
Für  das  Mark  werden  hier  1,35  ccm  für  26,048  g  Rübenbrei  gerechnet,  weshalb
die  Drehungsgrade  bezw.  der  Zuckergehalt  mit  0,9933  zu  multiplizieren  sind.
Man  kann  diese  Rechnung  auch  dadurch  umgehen,  daß  man  den  Brei  statt
in  ein  200  ccm-Kölbchen  in  ein  solches  füllt,  dessen  Marke  201,35  ccm  anzeigt.
Krüger 1 )  wendet  die  kalte  Wasserbehandlung  noch  in  anderer  Weise  an;  er
setzt  voraus,  daß  der  Saftgehalt  der  Zuckerrübe  durchschnittlich  95  °/ 0  beträgt;
demnach  sind  in  dem  Normalgewicht  26,048  x  0,95  =  24,745  g  Saft,  die  bei  Annahme ­
  eines  durchschnittlichen  spezifischen  Gewichtes  von  1,07  ein  Volumen  von
24.745
=  23,12  ccm  einnehmen.  Werden  diese  mit  76,88  ccm  Wasser  versetzt,  so
erhält  man  100  ccm  Flüssigkeit,  deren  Polarisation  den  Zuckergehalt  der  Breimenge
von  26,048  g  ohne  weiteres  anzeigt.  Auf  76,88  g  Wasser  kommen  daher  26,048  g
Brei,  oder  auf  2,951  Teile  Wasser  1  Teil  Brei  oder  rund  wie  3  :  1.  Man  verwendet
ein  gewisses,  in  einer  besonders  eingerichteten  Pipette  abgemessenes  Volumen
Wasser  und  wägt  dazu  den  3.  Teil  des  Wassergewichtes  an  Rübenbrei  ab;  faßt
z -  B.  die  Pipette  78,2  ccm,  so  sind  26,067  g  Brei  abzuwägen,  faßt  sie  77,5  ccm,
so  25,833  g  usw.  Zu  jeder  Pipette  gehört  je  nach  dem  Inhalt  ein  bestimmtes
Normalgewicht.  Der  Brei  wird  in  Nickelgefäßen  (von  sämtlich  gleichem  Gewicht)
abgewogen,  mit  der  3-fachen  Menge  Wasser  versetzt,  der  Inhalt  gemischt,  nach
~0  Minuten  filtriert  und  im  200  mm-Rohr  polarisiert.  Die  abgelesene  Zahl  ergibt
direkt  den  Zuckergehalt  des  untersuchten  Breies.
Das  Verfahren  Krügers  ist  zwar  nicht  ganz  genau,  aber  für  praktische
Zwecke  ausreichend  und  besonders  bei  Massenuntersuchungen  empfehlenswert.
ß)  Die  heiße  Wasserbehandlung  nach  Pellet.  Wenn  man  die  Rüben
nicht  zu  einem  feinen  Brei  hat  schleifen  können,  sondern  gröberen  Rübenbrei  anwendet, ­
  so  kann  man  auch  hier  wie  bei  der  Alkoholbrei-Polarisation  mit  heißem
1 )  Deutsche  Zuckerindustrie  1896,  2464.
            
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