Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Rohrzucker  (Rübenzucker).

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Nach  der  Behandlung  der  Lösung  mit  Knochenkohle  in  vorstehend  beschriebener
Weise  wurde  die  Karbe  zu  3,5  bestimmt.  Die  Entfärbung  betrug  mithin;  24,2  —  3,5  =  20,7
und  auf  100  der  ursprünglichen  Farbe  berechnet:
24,2  ;  20,7  =  100:  x  (=  85,5  °/ 0 ).
5.  Über  die  Bestimmung  der  Kohlensäure  vergl.  unter  Mergel  (S.  102),  über
die  Bestimmung  der  Phosphorsäure  unter  Düngemittel  (S.  149).
6.  Zuckergehalt  in  der  Knochenkohle.  Soll  die  in  der  Fabrikation  verwendete ­
  Knochenkohle  auf  Zuckergehalt  untersucht  werden,  so  bestimmt  man
in  einer  Probe  das  Wasser;  eine  andere  Probe  (etwa  100  g)  zieht  man  nach  dem
Zerstoßen  mit  Alkohol  aus  und  polarisiert  den  Alkoholauszug,  wie  üblich  (vergl.
S.  599).
b)  Saturationsgas.
1.  Bestimmung  der  Kohlensäure.  Um  das  im  Saturationsprozeß  verwendete
Kohlensäuregas  auf  Gehalt  an  Kohlensäure  zu  untersuchen,  setzt  man  an  den  an
der  Leitung  zwischen  der  Pumpe  und  den  Saturationsgefäßen  angebrachten  Probehahn ­
  einen  Gummischlauch,  verbindet  diesen  mit  einer  geeigneten  Gas-Meßröhre,
läßt  das  Gas  einige  Minuten  durch  dieselbe  streichen,  bis  alle  Luft  verdrängt  und
die  Röhre  ganz  mit  dem  Gase  angefüllt  ist,  läßt  die  Kohlensäure  durch  Kalilauge
absorbieren  und  berechnet  aus  dem  ursprünglichen  und  zurückbleibenden  Volumen
die  Reinheit  des  Gases.
Weil  diese  Untersuchung  nur  selten  vorgenommen  zu  werden  pflegt,  kann  hier
von  einer  eingehenden  Beschreibung  abgesehen  werden.
2.  Prüfung  auf  schwellige  Säure.  Auf  eine  Beimengung  von  schwefliger  Säure
prüft  man  in  der  Weise,  daß  man  das  Gas  aus  dem  Probehahn  durch  eine  mit
btärkekleister  versetzte  Lösung  von  Jod  in  Jodkalium  oder  durch  eine  verdünnte
Lösung  von  chlorsaurem  Kalium  und  Indigo  strömen  läßt.  Bei  Anwesenheit  von
schwefliger  Säure  w r erden  beide  Lösungen  allmählich  entfärbt.
3.  Prüfung  auf  Schwefelwasserstoff.  Der  Schwefelwasserstoff  gibt  sich  schon
am  Geruch  beim  Ausströmen  aus  dem  Probehalm  zu  erkennen;  nötigenfalls  prüft
®an  durch  einen  mit  Bleiessig  getränkten  Papierstreifen,  den  man  von  dem  Gas
umströmen  läßt  und  der  bei  Gegenwart  von  Schwefelwasserstoff  gebräunt  bezw.
geschwärzt  wird.
Bei  Gegenwart  von  schwefliger  Säure  kann  kein  Schwefelwasserstoff  vorhanden
sein,  weil  diese  Gase  sich  gegenseitig  zersetzen.
IX.  Rohrzucker  (Rübenzucker).
Der  fertige  Konsumzucker  wird  im  allgemeinen  wie  der  Rohzucker  usw.
untersucht.
1.  Wasser.  10  g  des  feinen  Zuckerpulvers  werden  in  einem  Trockenkölbchen
(oder  einem  Tiegel  von  Kupferblech  mit  übergreifendem  Deckel)  bis  zur  Beständigst ­
  des  Gewichtes  (meistens  genügen  2—3  Stunden)  bei  105—110°  getrocknet.
,  __  2.  Zucker.  Das  für  die  einzelnen  Polarisationsapparate  geltende  Normalgewicht
■  '  50 8,  also  für  den  Soleil-Yentzke-Scheibler-Apparat  26,048  g  für  100  ccm
usw.)  ward  in  Wasser  gelöst,  wenn  nötig,  mit  Bleiessig,  Tonerdehydrat  oder  Knochenohle
  (für  letztere  ist  die  S.  603  erwähnte  Korrektion  anzubringen)  geklärt  und  wie
dblich  polarisiert.
^  Um  die  durch  etwaige  Ungenauigkeit  der  Skala  bedingten  Fehler  auszugleichen,
uit  Scheibler  die  sogenannte  Hundertpolarisation  vorgeschlagen.  Hierbei
tvird  nach  dem  Ergebnis  der  ersten  Polarisation  mit  dem  Normalgewicht  berechnet,
            
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