Rohrzucker (Rübenzucker).
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Nach der Behandlung der Lösung mit Knochenkohle in vorstehend beschriebener
Weise wurde die Karbe zu 3,5 bestimmt. Die Entfärbung betrug mithin; 24,2 — 3,5 = 20,7
und auf 100 der ursprünglichen Farbe berechnet:
24,2 ; 20,7 = 100: x (= 85,5 °/ 0 ).
5. Über die Bestimmung der Kohlensäure vergl. unter Mergel (S. 102), über
die Bestimmung der Phosphorsäure unter Düngemittel (S. 149).
6. Zuckergehalt in der Knochenkohle. Soll die in der Fabrikation ver
wendete Knochenkohle auf Zuckergehalt untersucht werden, so bestimmt man
in einer Probe das Wasser; eine andere Probe (etwa 100 g) zieht man nach dem
Zerstoßen mit Alkohol aus und polarisiert den Alkoholauszug, wie üblich (vergl.
S. 599).
b) Saturationsgas.
1. Bestimmung der Kohlensäure. Um das im Saturationsprozeß verwendete
Kohlensäuregas auf Gehalt an Kohlensäure zu untersuchen, setzt man an den an
der Leitung zwischen der Pumpe und den Saturationsgefäßen angebrachten Probe
hahn einen Gummischlauch, verbindet diesen mit einer geeigneten Gas-Meßröhre,
läßt das Gas einige Minuten durch dieselbe streichen, bis alle Luft verdrängt und
die Röhre ganz mit dem Gase angefüllt ist, läßt die Kohlensäure durch Kalilauge
absorbieren und berechnet aus dem ursprünglichen und zurückbleibenden Volumen
die Reinheit des Gases.
Weil diese Untersuchung nur selten vorgenommen zu werden pflegt, kann hier
von einer eingehenden Beschreibung abgesehen werden.
2. Prüfung auf schwellige Säure. Auf eine Beimengung von schwefliger Säure
prüft man in der Weise, daß man das Gas aus dem Probehahn durch eine mit
btärkekleister versetzte Lösung von Jod in Jodkalium oder durch eine verdünnte
Lösung von chlorsaurem Kalium und Indigo strömen läßt. Bei Anwesenheit von
schwefliger Säure w r erden beide Lösungen allmählich entfärbt.
3. Prüfung auf Schwefelwasserstoff. Der Schwefelwasserstoff gibt sich schon
am Geruch beim Ausströmen aus dem Probehalm zu erkennen; nötigenfalls prüft
®an durch einen mit Bleiessig getränkten Papierstreifen, den man von dem Gas
umströmen läßt und der bei Gegenwart von Schwefelwasserstoff gebräunt bezw.
geschwärzt wird.
Bei Gegenwart von schwefliger Säure kann kein Schwefelwasserstoff vorhanden
sein, weil diese Gase sich gegenseitig zersetzen.
IX. Rohrzucker (Rübenzucker).
Der fertige Konsumzucker wird im allgemeinen wie der Rohzucker usw.
untersucht.
1. Wasser. 10 g des feinen Zuckerpulvers werden in einem Trockenkölbchen
(oder einem Tiegel von Kupferblech mit übergreifendem Deckel) bis zur Beständig
st des Gewichtes (meistens genügen 2—3 Stunden) bei 105—110° getrocknet.
, __ 2. Zucker. Das für die einzelnen Polarisationsapparate geltende Normalgewicht
■ ' 50 8, also für den Soleil-Yentzke-Scheibler-Apparat 26,048 g für 100 ccm
usw.) ward in Wasser gelöst, wenn nötig, mit Bleiessig, Tonerdehydrat oder Knochen-
ohle (für letztere ist die S. 603 erwähnte Korrektion anzubringen) geklärt und wie
dblich polarisiert.
^ Um die durch etwaige Ungenauigkeit der Skala bedingten Fehler auszugleichen,
uit Scheibler die sogenannte Hundertpolarisation vorgeschlagen. Hierbei
tvird nach dem Ergebnis der ersten Polarisation mit dem Normalgewicht berechnet,