Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Fruchtsirupe,  Fruchtgelees.

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Hierbei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  einige  Beerensäfte  (Erdbeeren,  Himbeeren)
im  natürlichen  Zustande  Spuren  von  Salizylsäure  enthalten.
10.  Flußsiiure.  Behufs  Nachweises  von  Mußsäure  versetzt  man  den  3-fach
mit  Wasser  verdünnten  Obstsirup  usw.  mit  Kalkmilch  bis  zur  stark  alkalischen
Reaktion,  hebert  die  Flüssigkeit  von  dem  sich  rasch  absetzenden  Niederschlage,
welcher  die  größte  Menge  des  Fluors  als  Fluorcalcium  mit  enthält,  ah,  trocknet  den
Rückstand  ein,  bringt  ihn  alsdann  in  einen  Platintiegel,  glüht,  durchfeuchtet  ihn
mit  etwas  Wasser,  versetzt  mit  1—5  ccm  konzentrierter  Schwefelsäure  und  prüft
in  bekannter  Weise  auf  Fluor,  d.  h.  man  bedeckt  den  Platintiegel  mit  einem  mit
Wachs  überzogenen  und  beschriebenen  Uhrglase,  erwärmt  gelinde,  indem  man
gleichzeitig  in  das  ührglas  ein  Stückchen  Eis  gebracht  hat.  Soll  das  Fluor  quantitativ ­
  bestimmt  werden,  so  verrührt  man  das  Obstkraut  bezw.  -sirup  mit  Kalkwasser ­
  bis  zur  alkalischen  Reaktion,  verdampft  zur  Trockne,  verascht  und  verfährt
zur  Bestimmung  des  Fluors  in  der  Asche  nach  S.  163  c.
Treadwell  und  Koch 1 )  haben  zur  quantitativen  Bestimmung  des  Fluors
ira  Bier  —  und  für  Wein  anwendbar  —  das  S.  163  c  beschriebene  Verfahren  dahin
abgeändert,  daß  sie  die  entwickelte  fileselfluorwasserstoffsäure  in  einen  mit  Chlorkalium ­
  gesättigten  50  °/ 0 -igen  Alkohol  leiten  und  die  freigewordene  Salzsäure  unter
Anwendung  von  Cochenille-  oder  Lackmoidlösung  als  Indikator  durch  Titration  mit
1 /io  N.-Natronlauge  (1  ccm  =  0,0057  g  Fluor)  bestimmen.  Das  Verfahren  dürfte  auch
hier  anwendbar  sein;  bezüglich  der  näheren  Ausführung  sei  auf  die  Quelle  verwiesen.
11.  Ameisensäure.  Auch  diese  ist  neuerdings  mehrfach  zur  Frischhaltung  von
Obst-Erzeugnissen  verwendet  worden.  Uber  deren  qualitativen  wie  quantitativen
Nachweis  vergl.  unter  Branntweinen  S.  688.

II.  Fruchtsirupe,  Fruchtgelees.
Unter  „Fruchtsirupen“  (gezuckerten  Fruchtsäften)  sind  die  unter  dem  erforderlichen ­
  Zusatz  von  Rohr-  oder  Rübenzucker  aufgekochten  Säfte  der  Früchte,
Dach  denen  die  Fruchtsirupe  benannt  worden  sind,  zu  verstehen. 2 )
'  Dasselbe  gilt  von  den  Fruchtgelees  und  -pasten;  sie  unterscheiden  sich
n ur  dadurch  von  den  Fruchtsirupen,  daß  sie  bis  zu  einem  Gelee  oder  einer  steifen,
festen  Paste  eingekocht  sind. 8 )
Die  natürlichen  Fruchtsäfte  bilden  nur  selten  eine  direkte  Verbrauchsware;
wo  dieses  der  Fall  ist,  sind  unter  rohen  Fruchtsäften  die  unveränderten,  nötigenfalls
m  einwandfreier  Weise  haltbar  gemachten  Säfte  der  Früchte,  deren  Namen  die  Säfte
tragen,  zu  verstehen.  Vielfach  bezeichnet  man  jedoch  im  Kleinhandel  die  Fruchtsirupe
  fälschlich  auch  als  Fruchtsäfte.
Die  häufigsten  Verfälschungen  der  Fruchtsirupe  und  Fruchtgelees  bestehen  in  dem
^ us atz  von  Stärkesirup,  künstlichen  Farbstoffen  und  Frischhaltungsmitteln  (schweffiger
  Säure,  Salizylsäure,  Ameisensäure,  Flußsäure  usw.);  ferner  wird  auch  Alkohol,
der  z.  T.  allerdings  auch  durch  Gärung  der  Säfte  entstehen  kann,  künstlich  zugesetzt.
Die  größte  Rolle  unter  den  Verfälschungen  aber  spielt  die  Wässerung,  sei  es  durch
direkten  Zusatz  von  Wasser,  sei  es  durch  Zusatz  von  Nachpresse,  dem  wässerigen

*)  Zeitsohr.  f.  Untersuchung  d.  Nahrungs-  u.  Genußmittel  1904,  7,  510.
,  2 )  Vergl.  hierzu  A.  Juckenack  und  E.  Pasternaok,  Zeitschr.  f.  Untersuchung
Nahrungs-  u.  Genußmittel  1904,  8,  10.
.....  3 )  Daß  Obsikraut,  Marmeladen,  Jams  auch  vielfach  als  „Gelees“  bezeichnet  werden,
u  irt  zu  Verwirrungen.  Diese  Erzeugnisse  müssen  für  die  Beurteilung  der  Reinheit  scharf
aiiseinandergehalten  werden.
            
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