Hilfsstoffe bei der Weinerzeugung.
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1. Hilfsstoffe für die Bekämpfung yon Rebkrankheiten. a) Zur Bekämpfung
der Blattfallkrankheit, die durch den Pilz Peronospora yiticola verursacht wird, dient
die aus Kupfersulfat und Kalk hergestellte Kupferkalkbrühe. Das hierzu empfohlene
Kupfersulfat enthält nach Windisch häufig Ferro-, Zinksulfat und andere billigere
Sulfate; die Untersuchung auf Reinheit ist bekannt und findet sich in jedem Lehrbuch der
analytischen Chemie. Über die Untersuchung von gebranntem Kalk siehe S. 112. Es
muß, weil unzersetztes Kupfersulfat für Eebenblätter schädlich wirkt, so viel Kalkmilch
zu der Lösung von Kupfersulfat gesetzt werden, daß die Brühe nach sorgfältigem Mischen
alkalisch reagiert.
b) Zur Bekämpfung des Traubenpilzes (Aescherig, Oidium Tuckeri) werden die
Reben mit Schwefel bestreut. Als solchen verwendet man entweder Schwefelblüte oder
feinstgepulverten Stangensohwefel, Letzterer ist wegen seiner größeren Reinheit vor
zuziehen. Gepulverter Stangensohwefel bildet unter dem Mikroskop, mit verdünntem
Alkohol angefeuchtet, unregelmässige Stücke mit scharfen Kanten; Schwefelblüte dagegen
runde Körnchen. Brsterer löst sich ganz in Schwefelkohlenstoff, Schwefelblüte dagegen nicht.
Durch Schwefelkohlenstoff lassen sich auch die Verunreinigungen des Schwefels
nachweisen und quantitativ bestimmen, indem man den ungelösten Teil auf einem gewogenen
Filter sammelt und wägt. Aus der Farbe bezw. dem Aussehen des Rückstandes läßt sieh
schon erschließen, ob derselbe von ungelöstem Schwefel der Schwefelblüte oder von sonstigen
Verunreinigungen herrührt. Sind letztere unverbrennlich, so kann man sie auch durch
Verbrennen des Schwefels in einem Porzellantiegel — nicht in einem Platintiegel —
bestimmen. Das Sohwefelpulver soll höchstens 0,25 °/„ mineralische Verunreinigungen
enthalten. Der wichtige Reinheitsgrad des Sohwefelpulvers wird mit dem Sulfurimeter
von Chanoel (vergl. Windisch, 1. c. S 337) ermittelt, welches darauf beruht, daß
Schwefel (5 g) nach dem Schütteln mit Äther in einer kalibrierten Röhre von bestimmtem
Inhalt einen um so größeren Raum einnimmt, je feiner gemahlen er ist.
Der Verband landw. Versuchs-Stationen i. D. R. hat für die Untersuchung und Be
urteilung des Weinbergschwefels folgende Vereinbarungen 1 ) beschlossen:
1. „Bei Bestimmung des Reinheitsgrades nach Chancel ist es notwendig,
chemisch reinen, über Natrium destillierten Äther zu verwenden.“
2. „Auch wenn chemisch reiner Äther verwendet wird, kann eine Über
einstimmung der Ergebnisse nur erreicht werden, wenn Apparate von
gleichmäßigen Dimensionen benutzt werden (zweckmäßig sind folgende
schon von Portele [Weinlaube 24, 376] empfohlenen Dimensionen; Gehalt
bis zur Marke 100 bei 17,5° [unterer Meniskus] 25 ccm, Länge des Rohres
bis zum Teilstrich 100 175 mm, Länge des geraden Rohres vom Teilstrich
10—100 154 mm, innerer Durchmesser des Rohres 12,68 mm), wenn bei Aus
führung der Bestimmungen nach dem Durchschütteln j ede Erschütterung
vermieden wird und wenn bei einer einheitlichen Temperatur, zweck
mäßig bei 17,5° gearbeitet wird.“
3. „Bei der Bestimmung des Reinheitsgrades ist ein Analysenspielraum
von 5° Chancel zu gewähren.“
4. „Die Minderwertsberechnung geschieht wie folgt; Die Differenz zwischen
den Preisen von je 100 kg Schwefel von dem nächst höheren und dem
nächst niedrigeren Reinheitsgrad ist zu dividieren durch die Differenz
zwischen den Reinheitsgraden selbst und so der Preis von 1° Chancel
für 100 kg Schwefel festzustellen. Ist bei der Untersuchung ein über 5°
Chancel geringerer Reinheitsgrad gefunden worden, als garantiert ist,
so wird der Minderwert für 100 kg Schwefel ermittelt, indem man die
Zahl der fehlenden Grade mit dem, wie beschrieben, gefundenen Preis
von 1° Chancel multipliziert.“
2. Hilfsstoff'e bei der Gärung. Als Hilfsstoffe bei der Gärung kommen in Betracht
Rohr- und Invertzucker sowie technisch reiner Stärkezucker. Über die Unter
9 Landw. Versuchs-Stationen 1905, 61, 353.