Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Schädlichkeit  für  Boden,  Pflanzen.

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derselben  Art  nachweisen,  welcher  nicht  unter  dem  Einfluß  des  Abwassers  gelitten ­
  hat.
Die  Probenahme  des  Bodens  wird  ganz  nach  S.  4  ausgeführt;  man  entnimmt ­
  an  4—8  verschiedenen  Stellen  der  fraglichen  Fläche  Proben  des  Ober-  und
Untergrundes,  ferner  in  derselben  Weise  von  höher  und  womöglich  tunlichst  nahe
gelegenen  Flächen  (sei  es  Wiese,  Acker  oder  Wald)  mit  derselben  Bodenart,  auf
die  erwiesenermaßen  das  betreffende  Wasser  nicht  gelangt  ist  oder  gelangen
konnte.  Handelt  es  sich  um  Beschädigung  von  Wiesen,  und  kann  man  von  nahe
gelegenen,  aber  nicht  mit  dem  unreinen  Wasser  berieselten  Wiesen  mit  gleicher
Bodenart  gesunde  Gegenproben  erhalten,  so  ist  dies  um  so  besser.
Befinden  sich  ferner  im  Untergrund  Grundgestein  bezw.  einzelne  Gesteinsfragmente, ­
  durch  deren  Verwitterung  der  Boden  entstanden  ist,  so  werden  auch  diese
sorgfältig  gesammelt  und  mit  untersucht,  weil  sie  als  Beweis  dafür  dienen  können,
ob  die  abnormen  Bestandteile  schon  im  Grundgestein  enthalten  sind  oder  nicht.
Ist  eine  Fläche  in  verschiedenem  Grade  durch  ein  verunreinigtes  Wasser
verdorben,  so  werden  von  den  verschiedenartig  verdorbenen  Stellen  Proben  entnommen ­
  und  getrennt  für  sich  untersucht.
Man  soll  sich  nie  mit  einer  einzigen  Durchschnittsprobe,  wmder  von  verdorbenem ­
  noch  unverdorbenem  Boden  begnügen,  sondern  mehrere,  mindestens  2  entnehmen, ­
  wenn  es  sich  um  eine  Parzelle  handelt,  sonst  so  viel,  als  fragliche  Parzellen
in  Betracht  kommen.
Die  entnommenen  Bodenproben  werden,  wie  bei  Bodenuntersuchung  (S.  6)
angegeben  ist,  gleichmäßig  für  die  chemische  Untersuchung  vorbereitet  und
kocht  man  von  denselben  etwa  100  g  mit  150  ccm  konzentrierter  Salzsäure  +
250  ccm  Wasser  2  Stunden  lang  unter  Ersatz  des  verdunstenden  Wassers.  In  der
salzsauren  Lösung  werden  die  Basen,  sowohl  die  von  den  abnormen  Wasserbestandteilen ­
  herrührenden,  als  die  natürlich  vorhandene^,  sowie  Schwefelsäure  usw.  nach
S.  24—30  bestimmt.
Chlor  bestimmt  man  nach  S.  39  in  einem  besonderen  Teile  der  Probe  durch
Behandeln  von  100  g  Boden  mit  1000  ccm  destilliertem  Wasser  und  Verwendung
von  500  ccm  des  Filtrats.  Wird  Blei  im  Boden  vermutet,  so  zieht  man  zweckmäßig ­
  mit  Salpetersäure  aus  und  verfährt  nach  S.  42;  für  den  Nachweis  von
Arsen  vergl.  S.  178.
Bei  Böden,  welche  durch  Chloride  oder  Sulfate  oder  Nitrate  beschädigt  sind,
findet  man  durchweg  nur  verhältnismäßig  wenig  Chloride  oder  Schwefelsäure  oder
Salpetersäure  mehr  als  in  gesunden,  nicht  beschädigten  Böden,  Das  erklärt  sich
dadurch,  daß  die  Chloride  als  solche  nicht  vom  Boden  absorbiert  werden  und  Sulfate ­
  und  Nitrate  sich  mit  den  Bodensalzen  umsetzen,  so  daß  die  Schwefelsäure  bezw.
Salpetersäure  in  Verbindung  mit  anderen  Basen  (Kalk  usw.)  mit  dem  Sieker-  oder
Abrieselwasser  ausgewaschen  werden.
5.  Schädlichkeit  für  die  Pflanzen.  Wenn  ein  Grundstück  mit  landwirtschaftlichen ­
  Nutzpflanzen  bezw.  Bäumen  durch  irgend  ein  verunreinigtes  Abwasser  verdorben ­
  ist,  so  muß  sich  dieses  auch  äußerlich  an  der  Vegetation  kundgeben,  sei  es
durch  dünnen  Stand  oder  Auftreten  abnormer  Pflanzen  (z.  B.  von  Zinkveilchen  für
mit  Zinkverbindungen,  von  Atriplex  hastata  für  mit  Kochsalz  verdorbene  Böden)
oder  durch  kümmerliche  Entwickelung  bis  zum  vollständigen  Ahsterben.  Es  ist
daher  genau  die  Vegetation  der  fraglichen  Flächen  mit  der  von  nahe  gelegenen,
nicht  beschädigten  Flächen  zu  vergleichen  und  sind  die  Unterschiede  festzustellen,
weil  unter  Umständen  Abnormitäten  durch  die  Witterung  (Frost,  Trockenheit  usw.)
            
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