Object : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

892

Verunreinigung  der  Gewässer,  deren  Schädlichkeit  und  Nachweisung,

bedingt  sein  können;  andererseits  sind  die  Pflanzen  bezw.  Bäume  auf  etwaige  durch
Pilze  oder  Insekten  verursachte  Krankheiten  und  Abnormitäten  zu  untersuchen.
Wenn  ein  an  Grundnässe  leidendes,  versumpftes  Grundstück  vorliegt,  kann  auch
die  Abnormität  in  der  Vegetation  zum  größeren  oder  geringeren  Teil  hierdurch
mitbedingt  sein.
Wo  es  ferner  möglich  ist,  soll  man  sich  über  das  Wachstum  der  Pflanzen
und  Bäume,  bezw.  über  die  Erträge  vor  und  nach  der  Einwirkung  des  verunreinigten
Wassers,  sei  es  nach  einer  sorgfältigen  und  hinreichend  sicheren  Buchführung
oder  durch  Zeugenaussagen,  Aufschluß  verschaffen.
Aber  hiermit  darf  man  sich  noch  nicht  begnügen.  Wenn  eine  offenbare  Beschädigung ­
  der  Vegetation  vorliegt,  welche  durch  andere  Ursachen  nicht  erklärt
werden  kann,  so  muß  man  die  schädlichen  Bestandteile  des  Wassers  auch  in  oder
an  den  Pflanzen  nachweisen  können.
Zwar  gehen  manche  pflanzenschädliche  Bestandteile,  z.  B.  arsenige  Säure  —•
sie  wirkt  desorganisierend  auf  das  Protoplasma  der  Wurzeln  —  nur  in  äußerst
geringer  Menge  in  die  oberirdischen  Pflanzenteile  über,  andere  schädliche  Stoffe,
wie  Rhodanammonium,  erfahren,  wenn  sie  überhaupt  aufgenomraen  werden,  alsbald
eine  Zersetzung,  so  daß  man  sie  schwerlich  in  den  Pflanzen  auffinden  wird,  aber
eine  Reihe  von  derartigen  schädlichen  Stoffen  wird  direkt  von  den  Pflanzen  aufgenommen ­
  und  kann  darin  in  erhöhter  Menge  nachgewiesen  werden,  so  die  Chloride.
Metall  sulfate  usw.
Behufs  Bestimmung  derselben  werden  zu  einer  Zeit  mit  lebhaftem  Wachstum
(am  besten  im  Juni  bis  Mitte  Juli)  gute  und  hinreichende  Durchschnittsproben  der
Pflanzen  bezw.  Blätter  und  Zweige  der  Bäume  von  den  beschädigten  und  ebenso
gleichzeitig  von  denselben  Pflanzen  und  Bäumen  von  nicht  beschädigten,  möglichst
nahe  gelegenen  Grundstücken  mit  tunlichst  derselben  Bodenart  entnommen  und
beide  in  ganz  gleicher  Weise  nach  dem  Veraschen  auf  die  fraglichen  Bestandteile
untersucht  (vergl.  unter  „Pflanzenasche“  S.  194  u.  ff.).
Bei  Bäumen  sammelt  man  zweckmäßig  Wurzeln,  Holz,  Zweige  und  Blätter
für  sich  und  unterwirft  diese  getrennt  der  Untersuchung,  ebenso  Samen  und  Knollen
bezw.  Wurzeln  getrennt  von  Stengeln  bezw.  Blättern.  Auch  gibt  unter  Umständen
eine  Untersuchung  der  Asche  auf  Stickstoff,  Fett,  Rohfaser  usw.  Aufschluß  darüber,
wie  durch  die  Einwirkung  des  verunreinigten  Wassers  die  Beschaffenheit  der  landwirtschaftlichen ­
  Nutzpflanzen  beeinträchtigt  worden  ist.
(!,  Schädlichkeit  für  das  Grund-  bezw.  Brunnenwasser.  Ein  verunreinigtes
Bach-  oder  Flußwasser  kann  unter  Umständen  auch  dadurch  schädlich  wirken,  daß
es  in  den  Boden  versickert,  weiter  ins  Grundwasser  gelangt  und  dadurch  Brunnen
verunreinigt.  Dasselbe  ist  der  Fall,  wenn  das  Eegenwasser  von  Schutt-  und
Schlackenhalden  oder  Schwefelkiesabbränden  oder  endlich  das  Abwasser  aus  Klärund
  Reinigungsanlagen  in  den  Boden  versickert.
Man  muß  in  solchen  Fällen  die  fraglichen  Bestandteile  entweder  direkt  im
Grund-  bezw.  Brunnenwasser  nachweisen  können  oder  wenigstens  deren  Umsetzungserzeugnisse. ­
  So  setzen  sich,  wie  schon  erwähnt,  die  Metallsulfate  bezw.  freie
Schwefelsäure  oder  Salzsäure  im  Boden  mit  dem  kohlensauren  Calcium  bezw.
kohlensauren  Magnesium  zu  Sulfaten  der  letzteren  und  unlöslichen  Karbonaten  der
Metalle  um;  man  wird  daher  in  solchen  Fällen,  wenn  auch  nicht  die  ursprünglichen
Sulfate  bezw.  freien  Säuren,  so  doch  eine  erhöhte  Menge  schwefelsaures  bezw.  Chlorcalcium ­
  oder  Chlormagnesium  im  Wasser  vorfinden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.