Object: Wirtschaftspolitisches Handbuch von Rumänien

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Soziale Verhältnisse 
brach, sandten sie 1770 eine Deputation nach Petersburg, welche 
die Kaiserin Katharina II. bat, die Fürstentümer „mit den anderen 
Provinzen, die das allmächtige Rußland beherrscht, zu vereinigen". 
In diesen Ländern mögen „überall die russischen Gesetze und 
Einrichtungen eingeführt und die Steuern nach Petersburg ge 
sendet werden." Dafür baten sich die walachischen Bojaren aus, 
daß an die Spitze der Walachei unter dem Befehle eines russischen 
Generals 4 einheimische Bojaren gestellt und ermächtigt werden, 
zu richten, zu verwalten, Steuern einzuheben und Beamte in den 
Bezirken zu bestallen. „Die Eroßbojaren erster und zweiter Klasse 
sollen ihre Privilegien wiedererhalten und überdies der kaiserlichen 
Gnade teilhaftig werden." Und die moldauischen Bojaren forderten, 
„daß die Regierung des Landes 12 inländischen Eroßbojaren erster 
Klasse übertragen werde", „von denen 6 zu richten, und 6 die Steuern 
einzuheben hätten" (Punkte 1 und 2 der Petition). In den Bezirken 
seien je nach der Größe 2 bis 4 Bezirksbeamte (ispravmoi) aus den 
Reihen der Bojaren zweiter Klasse, und die nötigen Vollzugsorgane 
aus den Bojaren dritter Klasse zu bestallen, die dann in die höheren 
Würden vorzurücken hätten. „Doch dürfe die Bestallung aller Bo 
jaren — wohl damit sich viele bereichern könnten — nur für 
ein Jahr, längstens für drei Jahre erfolgen, worauf sie zurück 
zutreten und anderen Bojaren Platz zu machen hätten, damit 
mit der Zeit sämtliche Bojaren, selbst die Mitglieder verarmter 
Familien, an die Reihe kommen (P. 6 der Petition). Die jeweils 
bestallten Bojaren hätte der mit der Statthalterschaft betraute 
russische General „mit Kaftanen" zu bekleiden (P. 12). Als sie 
im Frieden von Kudschuk-Kainardschi (1774) diese Wünsche nicht 
durchsetzen konnten, forderten sie mindestens die Ernennung na 
tionaler Fürsten. Ähnliche Wünsche wurden bei jedem sich dar 
bietenden Anlasse, insbesondere gelegentlich der folgenden Kriege 
zwischen Rußland und der Türkei wiederholt, doch gelangten sie 
nicht zur Erfüllung. Wohl stärkte Rußland, das seit dem Frieden 
von Adrianopel (1829) einen maßgebenden Einfluß auf die Ge 
schicke der Donaufürstentümer erlangt hatte, im Wege konstitutio 
neller Formen durch das 1831 für die Walachei und 1832 auch für 
die Moldau erlassene Reglement organique die Stellung der Bojaren 
im allgemeinen, indem es von 150 Mandaten in der zur Wahl des 
Fürsten berufenen Versammlung 123 und in der normalen gesetz 
gebenden Versammlung alle 42 Mandate dem Klerus und den 
Bojaren vorbehielt; dagegen förderte es innerhalb der Bojaren 
klasse vor allem die griechischen Familien, weil diese sich stets den 
russischen Zwecken am willfährigsten erwiesen. Angesichts dieser 
Umstände fügten sich die rumänischen Bojaren, soweit sie nicht schon
	        
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