Full text: Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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Jahr 
Summe in Mark. 
Jahr 
Summe in Mark. 
1902 
29447.— 
1907 
45973.56 
1803 
35051.39 
1908 
47721.76 
1904 
47459.84 
1909 
57465.— 
1905 
51827.80 
1910 
90992.45 
1806 
34842.05 
1911 
83 380.11 
Daß unter solchen Umständen naturgemäß auch die Verwaltungs 
kosten emporschnellten, ist nicht zu bewundern. Nicht die Arbeitslast 
wächst ja nur, mit ihr wächst auch die Anzahl der Beamten, die zu 
ihrer Bewältigung notwendig sind, Bureaubedarf, Mieten u. dgl. m. 
Die Verwaltung prüft ständig Notwendigkeit, Nützlichkeit und An 
nehmlichkeit bestehender und neuer Einrichtungen, ihrer Hand hat Staat 
und Gemeinde die Erfüllung großer Aufgaben anvertraut; hier liegt 
daher der Schwerpunkt allen kommunalen Lebens. Demgemäß stellen 
wir die Verwaltungskosten den Betrachtungen über die Ausgaben voran. 
Eine Scheidung der Aufwendungen in solche für allgemeine Staats 
zwecke und solche für lokale oder Wohlfahrtszwecke, demnach ferner die 
Trennung in obligatorische und fakultative Ausgaben schien nicht tun 
lich, da eine derartige Feststellung nicht immer durchführbar ist oder 
doch Zusammengehöriges auseinandergerissen werden müßte. 
I. Gemeindeverwaltung. 
Die erste Vergütung für die Mühewaltung des Dorfschulzen, von 
der wir wissen, ist die Überlassung des „Schulzendienstlandes". Die 
Güte dieses Landes war jedoch dermaßen gering, daß die Schulzen 
dieses Land selten selbst bebauten, sondern es verpachteten. 
Es trug dem Genieindevorsteher zuletzt durch Verpachtung 10 Taler 
ein, obwohl er selbst tüchtiger Wirt war, bewirtschaftete er es nicht 
selbst. Im Laufe der Zeit kam zu dieser Vergütung noch ein Ersatz 
der eigenen Auslagen für Bureaubedarf in einem Pauschquantum von 
21 Thalern. Dienstreisen nach Berlin wurden den Betreffenden in dem 
festen Betrage von 1 Thaler vergütet. Die Einziehung der Staats 
und Gemeindesteuern war einem vertrauenswürdigen Mann, Lehrer oder 
sonst Befähigten übergeben, der als Entgelt seiner Arbeit einen festge 
setzten Prozentsatz der eingegangen Beträge erhielt. Mit der Bearbeitung 
der Steuern wurde im Jahre 1893 der Gemeindevorsteher als Steuer 
erheber betraut, der hierfür ein Gehalt von 150 Mk. bezog. Inzwischen 
war auch der Gemeindevorsteher besser besoldet worden. Der Etat von 
1894Z weist eine Entschädigung von 200 Mk. auf für „bare Aus- 
l ) Das Etats- nnb Rechnungsjahr rechnet vom 1. April bis 31. März 
nächsten Jahres.
	        
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