von Mindestlöhnen beschließen, und zwar entweder die Errichtung
eines einzigen für die gesamte Hausindustrie oder besonderer Lohn
hinter fiir einzelne Zweige derselben. Jedes Lohnamt besteht aus
einem Vorsitzenden und wenigstens zwei Arbeitgeber- und Arbeit-
nehmervertretern und ebenso vielen Stellvertretern, welche von der
betreffenden Partei nach den vorn Hausindustrierat aufzustellenden
Regeln gewählt oder, wenn eine solche Wahl nicht ohne Schwierig
keiten durchzuführen ist, vom Rat auf Grund von Vorschlägen er
nannt werden. Tie Lohnämter haben die Verhältnisse in der
Heimarbeit in den Gewerben oder Gewerbezweigen, für welche sie
errichtet sind, zu regeln und Mindestlohne festzusetzen, wobei für
verschiedene Arbeitergrnppen verschiedene Lohnsätze festgestellt wer
den können. Bei der Festsetzung der Mindestlöhne ist auf die orts
üblichen Löhne in Fabriken und Werkstätten sowie auf jene für
andere Heimarbeiter mit gleicher oder ähnlicher Arbeit Bedacht zu
nehmen. Das Verhältnis zum Verdienst der Fabrik- und Werk
stättenarbeiter soll so gestaltet werden, daß die Heimarbeit nicht ver
drängt wird. Die Mindestlöhne müssen dem Hausindristrierat zur
Genehmigung vorgelegt werden; bevor dieser seine Entscheidung
trifft, hat er den beteiligten Parteien Gelegenheit zu weiteren Aeuße
rungen zu geben.
Der festgesetzte Mindestlohn ist den Arbeitern ungekürzt, ohne
irgend welche Abzüge an de» Zwischenmeistev, auszubezahlen. Aus
lagen für Zutaten, Zeitverlust usw. sind durch eine besondere Zu
lage zu entschädigen, wenn nicht in den Vereinbarungen ausdrück
lich ausgesprochen ist, daß sie in den Mindestlohn eingerechnet sind.
5. Amerika.
Das Problem der unterbezahlten Frauenarbeit spielt in Ame
rika, zum Teil verursacht durch die ansprnchs- und kulturlose Ein
wanderung aus den: Süden und Osten Europas, eine sehr ernste
Rolle und bedeutet eine ständige Bedrohung des Lebensstandards
der übrigen Arbeiterbevölkerung. Bei der geringeren Bedeutung
der Heimarbeit liegt naturgemäß das Schwergewicht in der Rege
lung der Löhne dev weiblichen und jugendlichen Fabrikarbeiter,