3. Teil.
Die ökonomische Gestaltung der
Meißgerkeeer.
7. Kapitel.
Die niederen Formen gewerblichen Betriebes.
§ 22. Hauswerk, Lohnwerk, Hausindustrie.
Die niederen Formen des gewerblichen Betriebes sind nicht weniger
interessant durch die Konstatierung ihrer Existenz und durch die Art
der Betriebsmittel, welche das Gewerbe auf diesen Stufen ermöglichen r ),
als durch die Art der Einfügung der Gerberei in den auf Familienwirtschaft
gestellten Haushalt.
Ob die im H a u s w e r k zwischen den Geschlechtern eintretende Arbeitsteilung
die Fellarbeit und Gerberei anfänglich als einen Ausfluß ursprünglichen
Mutterrechts 2 ) der Domäne der Frau zuweist, wie sich das
noch bei den Huronen am Oberen See, wie überhaupt bei den nordamerikanischen
Indianern 8 ), bei den Kalmücken 4 ), bei Eskimos 5 ), bei
Ostjaken 8 ) und Abessiniern 7 ) beobachten läßt, oder ob die Bearbeitung der
Felle in der primitiven Wirtschaft unter dem Gesichtspunkt der Verwertung
der Jagdbeute oder des Herdenreichtums ursprünglich den
Männern zufällt 8 ), kann nur innerhalb eines viel größeren Tatsachenkomplexes,
als ihn die Gerberei allein liefert, Gegenstand einer Untersuchung
werden.
Häufiger treffen wir im Hauswerk die Männer mit Lederarbeit
beschäftigt; so war es im alten Indien 8 ), so auch großenteils noch in
st Vgl. S. 129 ff. -) Lippert 1887, Bd. II, S. 215.
5 ) Ratzel 1894, Bd. I, S. 482. l ) Pallas 1776, Bd. I, S. 249.
°) Cranz 1770, Bd. I, S. 218ff.; Ledertechnische Rundschau 1912, S. 268.
°) Pallas 1778, Bd. III, S. 36. 7 ) Ledermarkt 1893, S. 601.
b) Schurtz 1900, S. 135; Schurtz afr. 1900, S. 91, 235.
9 ) Speck 1900, Bd. I, S. 152; Lesmann 1890, S. 88.
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