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duziert von den Gewerbehygienikern, vom Kaiserlichen Gesundheitsamte,
von der Lederindustrieberufsgenossenschaft, und sie werden auf dem
üblichen Verordnungswege in Kraft gesetzt.
Ausdünstungen und Gerüche in den Gerbereien werden am
wirksamsten prophylaktisch bekämpft, indem man nämlich den Eintritt von
übelriechenden Fäulnisprozessen möglichst verhindert. Reinhaltung der
Arbeitsräume durch öfteres Reinigen, Vornahme aller Arbeiten der
Wasserwerkstatt in Räumen mit zementierten Böden und Wänden,
Sammlung aller Abwässer und Abfälle in gemauerten oder zementierten
Klärgruben, tadellose wasserdichte Beschaffenheit aller Rinnen und Abläufe,
das sind die gemeinsamen, von Hygienikern und Verwaltungsbehörden
erhobenen Forderungen. Zur möglichsten Beseitigung dennoch
auftretender unvermeidlicher Gerüche wird eine geeignete Konstruktion
der Fenster verlangt, damit eine Lüftung der Arbeitsräume sich leicht
bewerkstelligen lasse *).
Die Verlegung der früher am offenen Flusse und stets im Freien
gelegenen Wasserwerkstatt in geschlossene Räume ermöglicht die wirksamste
Bekämpfung der durch K ä l t e und N ä s s e erzeugten Schädigungen;
letztere Forderungen erheben schon die Abbildungen im Schauplatz der
Künste und Handwerke, indem sie die ganze Wasserwerkstatt bereits in
gedeckten Räumen vorführen; aber zum Beweise dafür, daß diese Abbildungen
mehr unter dem Gesichtspunkte des frommen Wunsches als
unter dem Eindrücke der wirklichen Zustände entstanden sind, diene das
Urteil, welches Keeß 1820 über eine große Gerberei in Nußdorf fällt;
er sagt: „Sie zeichnet sich von den meisten großen Unternehmungen
dieser Art, auch des Auslandes, durch die geräumigen, sämtlich unter
Dach befindlichen Werkstätten, durch die hohen zum Trocknen der Häute
bestimmten Hängegemächer aus" 2 ). Erst durch Verlegung aller dieser
nassen Arbeiten in gedeckte und geschlossene Räume, durch Zementierung
des Bodens und der Wände, durch Ermöglichung entsprechender Lüftung
wird eine Heizung dieser Räume durchführbar, und durch Zusammenwirken
dieser verschiedenen Momente werden die schädlichen Folgen der
nicht ganz vermeidbaren Durchnässung bedeutend eingeschränkt; auch
das Tragen geeigneter Schuhe und Kleidung sowie eine geeignete Konstruktion
des Schabebaums können hier prophylaktisch wirken.
Verhältnismäßig am schwierigsten beizukommen ist den Schädigungen,
welche sich aus der professionellen Haltung und Bewegung ergeben;
denn jeder, auch der besteingerichtete gewerbliche Betrieb, selbst wenn
er ganz auf Maschinenarbeit gestellt ist, erfordert immer noch ein ge*)
Unfallverhütungsvorschriften der Leder-Jndustrie-Berufsgenossenschaft g 6;
siehe vor allem die Genehmigungsurkunde Kirchhain; Layet 1877, S. 111.
-) Keeß 1820, S. 21.