226 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
stitution, die in diesem Zusammenhange entstand, waren
naturalwirtschaftliche Pächter von Hufen und kleineren Gütern
des geistlichen und weltlichen Adels, die nicht schon mit Geld,
sondern noch mit Naturalien und persöunlichen Diensten
zinsten und darum von dem Pacht- und Grundherrn in eine
lockere persönliche Abhängigkeit gerieten: waren die Grund—
holden. Diese Grundholden, in deren Kreis danu freilich die
Unfreien der älteren Zeit vielfach aufgingen, konnten nun sehr
verschiedene Schicksale haben von dem Momente an, da die für
die Bildung ihres Standes maßgebend gewesenen wirtschaft—
lichen Voraussetzungen fielen, d. h. seit dem 12. und 13. Jahr⸗
hundert, seit der Entstehung der ersten geldwirtschaftlichen
Lebensformen, wie sie nunmehr so ziemlich im ganzen Mutter—
lande, mit Ausnahme etwa von Bayern und gewissen Teilen
Niedersachsens, lebendig eintraten. Von dieser Zeit ab konnten
sie entweder ihre persönlichen Dienste ablösen: worauf sie freie
geldwirtschaftliche Pächter wurden; oder sie konnten diese
Dienste in Renten zu verwandeln suchen: worauf für sie
die sehr verschieden ausgebildete Lage des Erbzinspächters
eintrat; oder sie konnten endlich in ihrem alten Zustande zu
verharren suchen: wobei sie dann Gefahr liefen, daß aus
ihrem, seinem Ursprunge nach nicht mehr bekannten begrenzten
Dienstrechte ein allgemeines Dienst- und Fronrecht abgeleitet
wurde. Von diesen Möglichkeiten ist, vor allem im Rhein⸗
gebiete als dem Inbegriff der wirtschaftlich und sozial vor—
nehmlich fortschreitenden Landschaften, die zweite häufiger als
die erste, weit häufiger noch aber als die zweite die dritte
eingetreten: und so ist schließlich auf die Grundholdenhufen
eine Unsumme neuer Dienste und Lasten konstituiert worden,
deren Zunahme eine der Ursachen war, die zu den revolu—⸗
tionären Gärungen des 15. bis 18. Jahrhunderts Anlaß
gaben. Da indes durch diese Erhebungen eine Minderung der
vorhandenen Lasten nicht herbeigeführt wurde, sondern eher
noch eine Verstärkung eintrat, so sah sich gerade auf diesem
Gebiete jede Absicht der Liquidation mittelalterlicher Verhält⸗
nisse vor einem schier unübersteiglichen Walle schwerer Arbeit.