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Wie bei der Bergisehen Stahlindustrie stellte unsere
Arbeitsordnung die Benutzung der Spareinrichtung allen
verheirateten und allen Arbeitern über 25 Jahre frei.
Während nun die Bergische Stahlindustrie mit dieser Be
stimmung, wie aus dem Vorträge des Herrn Geheimrat
Böker hervorging, die besten Erfolge erzielt hat, brachte
sie uns nur ganz vereinzelt freiwillige Sparer. Die Gründe
hierfür werden mannigfacher Art sein. Einmal kann die
Bergische Stahlindustrie bei der Art der von ihr her
gestellten schweren Artikel -wesentlich höhere Löhne zahlen
(soviel mir bekannt, verdienen etwa 50% ihrer Arbeiter
über 6 ofl, während es bei meiner Eirma nur etwa 16%
sin d), sodann aber wird ein indirekter Sparzwang insofern
ausgeübt, als der Bezug von Kohlen, die die Firma zu
den Selbstkosten abgibt, und die Gewährung von Vor
schuß von dem Vorhandensein eines bestimmten Spar
guthabens abhängig gemacht werden. Ein solcher in
direkter Sparzwang dürfte durchaus zweckmäßig sein,
denn den Arbeitern kann es nur angenehm sein, wenn
z - B. die Beträge für Kohlen nach und nach in ganz
kleinen Baten angesammelt werden, während es sonst für
sie ziemlich drückend wäre, den Betrag auf einmal oder
in.zwei Baten zahlen zu müssen. Da es —- wie gesagt —
bei unserer Eirma nach Erledigung des Sparzwanges nicht
gelang, eine nennenswerte Anzahl freiwilliger Sparer zu
bekommen, so wurde im Oktober 1910 zwecks Förderung
des freiwilligen Sparens unter der Arbeiterschaft neben
der seitherigen Zwangssparkasse eine Spareinrichtung für
freiwillige Sparer ins Leben gerufen. Diese Sparein
richtung soll den verheirateten und den ledigen Arbeitern
Über 25 Jahre Gelegenheit zur sicheren und gutverzins-
hchen Anlage von Ersparnissen geben. Dabei ist der Be-
fi-ig der Mindesteinlage auf 1 di für die vierzehn tägige
Löhnung festgesetzt, so daß es auch den Arbeitern mit
Weniger hohem Verdienste möglich ist, sich an der Spar
einrichtung Z u beteiligen. Als besondere Vorteile werden
geboten: eine Verzinsung der Einlagen mit 6% (1%
seitens der städtischen Sparkasse und 2% seitens der
Birma) und die Gewährung von Prämien für beharrliches
Sparen. Die Arbeiter, die ein Jahr lang ununterbrochen
gespart haben, nehmen an der jährlichen Verlosung der
Sparprämien im Gesamtbeträge von 500 dl (ein erster
Breis von 100 dl, zwei zweite Preise von je 75 dl, drei