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In diesen 5 Jahren zusammen also haben 689 826 ländliche
Grundstücke einen neuen Besitzer erhalten, ein Teil von ihnen,
allerdings nur ein kleiner, ist natürlich von Todes wegen in
a ndere Hände übergegangen. Die Besitzwechsel innerhalb
derselben Familie (durch Erbgang, Vermächtnis und Schenkung
von Todes wegen oder durch Gutsüberlassung bei Lebzeiten
an Kinder oder Schwiegerkinder) betragen aber nur 22,4 %
der Gesamtzahl. Alle übrigen 77,6 % sind durch Kauf, Tausch
USW. an Fremde übergegangen. Sehr oft sehen wir sogar einen
2-—Smaligen, ja noch öfteren Besitzwechsel ein und desselben
Grundstücks innerhalb dieser Zeit, woraus hervorgeht, in
welchem Maße der Boden zu einem Spekulationsobjekt, statt
zu dauernder Grundlage einer Familienexistenz geworden ist.
In den westlichen Landesteilen wurde bei weitem diese
Verkaufsziffer nicht erreicht. Während die Jahreswechsel
ziffer im Durchschnitt für ganz Preußen 64,4 vom Tausend
beträgt, stellt sie sich für die Rheinprovinz auf 23,9, für Hessen-
Nassau auf 35,8 und für Westfalen auf 38,1. In den östlichen
Landesteilen, mit Ausnahme der Provinz Schlesien und ebenso
in Schleswig-Holstein übertrifft der Besitzwechsel sehr stark
den preußischen Durchschnitt. In der Provinz Posen haben
jährlich 99,9 vom Tausend den Besitzer gewechselt, in Ost
preußen 100,1, in Schleswig-Holstein 112,2, in Westpreußen
119,6.
Das sind verhängnisvolle Wirkungen der Getreidezölle,
die auch von landwirtschaftlichen Autoritäten durchaus an-
urkannt werden. Der ostpreußische Generallandschafts
direktor, Geh. Oberregierungsrat Dr. Kapp 1 ) begründete
die Entschuldungsvorlage vor dem Generallandtag der Ost-
Preußischen Landschaft u. a. mit der Steigerung der Zinslasten
1 ) Ordentl. 47. Generallandtag der ostpreußischen Landschaft. Vor
ige 22. S. 6, 27.