Full text : Die deutschen Getreidezölle

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In  diesen  5  Jahren  zusammen  also  haben  689  826  ländliche
Grundstücke  einen  neuen  Besitzer  erhalten,  ein  Teil  von  ihnen,
allerdings  nur  ein  kleiner,  ist  natürlich  von  Todes  wegen  in
a ndere  Hände  übergegangen.  Die  Besitzwechsel  innerhalb
derselben  Familie  (durch  Erbgang,  Vermächtnis  und  Schenkung
von  Todes  wegen  oder  durch  Gutsüberlassung  bei  Lebzeiten
an  Kinder  oder  Schwiegerkinder)  betragen  aber  nur  22,4  %
der  Gesamtzahl.  Alle  übrigen  77,6  %  sind  durch  Kauf,  Tausch
USW.  an  Fremde  übergegangen.  Sehr  oft  sehen  wir  sogar  einen
2-—Smaligen,  ja  noch  öfteren  Besitzwechsel  ein  und  desselben
Grundstücks  innerhalb  dieser  Zeit,  woraus  hervorgeht,  in
welchem  Maße  der  Boden  zu  einem  Spekulationsobjekt,  statt
zu  dauernder  Grundlage  einer  Familienexistenz  geworden  ist.
In  den  westlichen  Landesteilen  wurde  bei  weitem  diese
Verkaufsziffer  nicht  erreicht.  Während  die  Jahreswechselziffer ­
  im  Durchschnitt  für  ganz  Preußen  64,4  vom  Tausend
beträgt,  stellt  sie  sich  für  die  Rheinprovinz  auf  23,9,  für  Hessen-Nassau
  auf  35,8  und  für  Westfalen  auf  38,1.  In  den  östlichen
Landesteilen,  mit  Ausnahme  der  Provinz  Schlesien  und  ebenso
in  Schleswig-Holstein  übertrifft  der  Besitzwechsel  sehr  stark
den  preußischen  Durchschnitt.  In  der  Provinz  Posen  haben
jährlich  99,9  vom  Tausend  den  Besitzer  gewechselt,  in  Ostpreußen ­
  100,1,  in  Schleswig-Holstein  112,2,  in  Westpreußen
119,6.
Das  sind  verhängnisvolle  Wirkungen  der  Getreidezölle,
die  auch  von  landwirtschaftlichen  Autoritäten  durchaus  anurkannt
  werden.  Der  ostpreußische  Generallandschaftsdirektor, ­
  Geh.  Oberregierungsrat  Dr.  Kapp 1 )  begründete
die  Entschuldungsvorlage  vor  dem  Generallandtag  der  Ost-Preußischen
  Landschaft  u.  a.  mit  der  Steigerung  der  Zinslasten
1 )  Ordentl.  47.  Generallandtag  der  ostpreußischen  Landschaft.  Vorige ­
  22.  S.  6,  27.
            
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