Full text: Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik

5 
versprach. Der gutsherrliehe Adel galt als Stütze des alten 
Staates, sie hatte sich als morsch erwiesen. Der General Doyen 
sagt in seinen Lebenserinnerungen, daß sich viele adelige 
Gutsbesitzer nicht so selbständig gegen die Franzosen be 
nommen hätten, als man zu erwarten berechtigt gewesen war. 
Sie seien verschuldet gewesen, und ein durch Schulden nieder 
gedrückter Mann bücke sich eben. Der Bauernstand, meint 
Doyen, sei im Verhältnis weniger verschuldet als der Adel und 
in seinen Sitten weniger befangen und sei daher bei feindlichen 
Invasionen zuverlässiger und widerstandsfähiger als der Adel. 
Als es sich um das Sein und Nichtsein Preußens handelte, da 
entdeckte man die ganze Hohlheit der dekorativen Stützen 
und suchte Rettung in der urwüchsigen Kraft des freien Bauern- 
und Bürgertums. Die principia wurden revidiert, und man 
proklamierte die Bauernbefreiung und die Gewerbefreiheit. 
Sobald aber das Gewerbe auch aufs Land ziehen durfte, sobald 
man ihm das Recht der freien Niederlassung und der Frei 
zügigkeit zugestanden hatte, war es auch mit der alten städti 
schen Akzisenwirtschaft vorbei, welche die Entvölkerung der 
Städte herbeigeführt hatte. Es folgte die Verkehrs- und Handels 
freiheit. 
Von Königsberg aus erließ der König am 26. Dezember 
1808 eine Geschäftsinstruktion für die Regierungen sämtlicher 
Provinzen. Darin wird ihnen als „Fundamentalgrundsatz“ der 
Verwaltung eingeschärft: 
„Einem jeden, innerhalb der gesetzlichen Schranken, die 
möglichst freie Entwicklung seiner Anlagen, Fähigkeiten und 
Kräfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht zu ge 
statten, und alle dagegen noch obwaltenden Hindernisse bald 
möglichst auf eine legale Weise hinwegzuräumen.“ 
Daher sollen vor allem die Schranken beseitigt werden, 
"Welche dem Entstehen, dem Betriebe und der Ausbreitung der 
Gewerbe entgegen stehen. 
Dann heißt es weiter: 
„Neben dieser Unbeschränktheit bei Erzeugung und Ver 
feinerung der Produkte ist Leichtigkeit des Verkehrs und Frei 
heit des Handels, sowohl im Innern als mit dem Auslande ein 
Notwendiges Erfordernis, wenn Industrie, Gewerbefleiß und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.