Object : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

Drittes  Buch.
Aie  Mertlieilmiq  der  Güter.

E  r  st  e  s  Kapitel.
Tie  Verkeilung  der  Güter  im  allgemeinen.
die  ki e i em  Buche  haben  wir  uns  darüber  zu  verbreiten,  auf  welche  Weise
otontilien  şŞohļ  wie  die  einzeln  dastehenden  Personen  ihren  Lebensunterhalt
Ql  ìņ"en,  und  uns  mit  den  verschiedenen  Arten  des  Einkommens  und  der
divinile  ßn  beschäftigen.  Dabei  muß  natürlich  zur  Sprache  kommen,  wie
derb'  Ehen  * slnn '  ba Ü  manche  so  viel  arbeiten  müssen  und  doch  so  wenig
îenen,  und  andere  hinwiederum  so  wenig  arbeiten  und  doch  ein  so  großes
boti° mmen  ^öen  oder  so  reichen  Gewinn  ziehen.  Wir  haben  uns  also  im
neh  ìeģêņden  Buche  mit  den  Beziehungen  zwischen  Arbeitgebern  und  Arbeiten, ­

  zwischen  Reichen  und  Armen  zu  besassen  und  uns  zu  fragen,  wie

lehn,
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t Q  0le  ln  dieser  Richtung  bestehenden  Uebelstünde  abstellen  und  das  Aussen ­
  neuer  vermeiden  könne.
zu  ^èon  hat  es  unternommen,  die  Bevölkerung,  die  —  um  mit  Adam  Smith
Cn .  à  jährlichen  Gesamtertrag  des  Bodens  und  der  menschlichen
^"leistung  unter  sich  vertheilt,  in  verschiedene  Klassen  einzutheilen.  Unter
^ossisicationen  empfiehlt  sich  am  meisten  diejenige,  welche  vor  allem
oder  )  ^agt,  ob  jemand  von  seiner  Arbeit,  vom  Ertrage  seines  Eigenthums
îvnu  1)011  demjenigen  einer  Combination  von  Arbeit  und  Eigenthum  Ein-Unb
  i? 1  ģbņietzt,  und  diese  verschiedenen  Einkommensquellen  als  Lohn,  Zins
'n  bi  .ņ^ernehmergewinn  unterscheidet.  Genannte  drei  Ausdrücke  schließen
ntjt  J ,er  'hrer  weitesten  Bedeutung  so  manches  ein,  was  man  gewöhnlich  nicht
in  ^1^ en  dorten  zu  bezeichnen  pflegt.  Speciell  der  Begriff  Lohn  umfaßt
botk^  ^^iten  Sinne  nicht  nur  die  Löhne  der  Arbeiter  und  der  Dienstes ­
  ^.şoņdern  auch  den  Unterhalt  der  Sklaven,  die  Löhnung  der  Soldaten,
^ebiit  m *° mmen  ^ er  Beamten  und  sogar  der  höchsten  Staatsfunctionäre,  die
ŗen  ber  Advocaten,  die  Sporteln  der  Schreiber  u.  s.  w.
            
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