Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Solothurner  Handelsbank  (1847,  Hilfs-  und  Ersparniskasse  Solothurn-Lebern); ­

Bank  in  Langnau  (1854,  Gewerbekasse,  dann  Leihkasse  Langnau);
Bank  in  Wädenswil  (1863,  Leihkasse  Wädenswil);
Gewerbekasse  Baden  (1863,  Spar-  und  Vorschusskasse  des  Gewerbevereins ­
  Baden);
Credit  du  Leman,  Vevey  (1867,  Societe  de  Credit  et  d’Epargne
du  Leman);
Bank  in  Langental  (1867,  Leihkasse  Langenthal);
Credit  Yverdonnois  (1869,  Societe  Yverdonnoise  de  Credit  et
d’Epargne);
Bank  in  Menzikon  (1874,  Spar-  und  Leihkasse  Menzikon);
Bank  in  Gossau  (1881,  Ersparniskasse  Gossau);
Bank  in  Wohlen  (Spar-  und  Leihkasse  Wohlen,  1912  an  die  Aargauische ­
  Kantonalbank  übergegangen).
Wie  sich  ursprünglich  von  gemeinnützigen  Vereinen  gegründete  Anstalten ­
  allmählich  zu  bedeutenden  Erwerbsinstituten  umwandelten,  davon
zeugt  eines  der  bedeutendsten  Institute  unserer  Gruppe,  die  Creditanstalt
St.  Gallen.
Der  Gedanke  zur  Gründung  der  Creditanstalt  St.  Gallen  ging
von  der  St.  Gallisch-Appenzellischen  Gemeinnützigen  Gesellschaft  aus.
Man  wollte  für  die  gedrückte  Arbeiterklasse  eine  Anstalt  errichten,  welche
dem  verderblichen  Wirken  der  privaten  Winkelleihkassen  entgegentreten
könnte.  1855  wurde  die  Anstalt  eröffnet.  Ihr  Zweck  war,  „dem  Publikum
mit  kleinen  und  grösseren  Gelddarlehen  zu  dienen  auf  kurze  oder  längere
Zeit,  Ersparnisse  oder  auch  nicht  anderwärtig  angelegte  Geldsummen  auf
Zins  anzunehmen,  gleich  einer  so  geheissenen  Ersparnis-  oder  Depositokasse“.
  Man  wollte  dem  „unbemittelten,  aber  nicht  kreditlosen  Handwerker, ­
  Bauer  und  Arbeiter  und  dem  bürgerlichen  Mittelstand  Gelegenheit
geben  zu  möglichst  günstiger  Aufnahme  kleiner  Anleihen.“  Finanzielle
Basis  der  Anstalt  war  ein  Aktienverein  als  Garantieverein  in  dem  Sinne,
dass  die  Aktienzeichner  für  je  fünf  Aktien  damit  die  Verpflichtung  übernahmen, ­
  für  den  Betrag  von  500  Fr.  „Anteil  zu  nehmen  an  der  Gesamtgarantie ­
  der  Anstalt  gegen  jede  Art  von  Verlust  derjenigen  Personen,  welche
in  der  Stellung  als  Kreditoren  oder  Debitoren  mit  der  Anstalt  in  Berührung
und  Verbindung  kommen.  “Als  einzige  Geschäftszweige  der  Bank  figurierten
anfänglich  das  Sparkassengeschäft  und  die  Gewährung  von  Darlehen  gegen
Versetzung  von  Mobiliargegenständen,  sichern  Wertschriften  und  gegen
genügend  sichere  Personalbürgschaft  von  zwei  Kantonseinwohnern.  Der
            
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