Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Dass  es  vor  allem  die  Gruppen  III  und  IV  sind,  erklärt  sich  aus  der
Kreditart  selber;  denn  diese  grösseren  Institute  zählen  unter  ihre  Kundschaft ­
  die  bedeutenderen  Handels-  und  Gewerbetreibenden,  für  die  der
Akzeptkredit  in  Frage  kommen  kann.  Aus  diesem  Kundenverkehr  kann
er  sich  namentlich  in  zwei  Formen  entwickeln:  Die  akzeptierende  Bank
vermittelt  zwischen  Käufer  und  Verkäufer,  indem  der  Käufer  auf  die  Bank
zieht  und  deren  Akzept  seinem  Lieferanten  überreicht.  Oder  der  Käufer
kann  auf  Grund  getroffener  Vereinbarung  mit  seiner  Bank  die  Lieferanten
direkt  auf  die  Bank  ziehen  lassen.
Der  Akzeptkredit,  den  der  Kunde  bei  der  Bank  geniesst,  ist  entweder
ein  Blanko-  oder  ein  gedeckter  (Lombard)  Kredit.  Er  zieht  nach  Bedürfnis ­
  für  seine  Geschäftszwecke  Wechsel  auf  die  Bank,  die  diese
akzeptiert  und  die  er  dann  bei  irgend  einer  dritten  Bank  diskontieren  kann.
Um  nun  zu  verhindern,  dass  der  Kunde  sich  an  eine  andere  Bank  wenden
muss,  um  das  Akzept  in  Geld  zu  verwandeln,  diskontiert  die  Bank  vielfach
ihr  eigenes  Akzept.  Besitzt  sie  genügend  flüssige  Mittel,  so  wird  sie  selbstverständlich ­
  diese  Akzepte  nicht  wieder  in  Umlauf  bringen.  Wird  dies  aber
doch  wünschbar,  so  wählen  befreundete  Banken  etwa  den  Weg  des  Akzeptaustausches. ­

Ein  Teil  der  Akzeptverbindlichkeiten  der  grösseren  Handelsbanken
stammt  aus  dem  Remboursverkehr  als  Kreditgewährung  an  ausländische
Exporteure  oder  was  für  die  Lokal-  und  Mittelbanken  noch  eher  in  Betracht
fällt,  an  inländische  Importeure  (z.  B.  Baumwollspinner).  Natürlich  kann
der  Akzeptkredit  leicht  zur  Ausstellung  von  eigentlichem  Finanzpapier
Anlass  geben.  Die  Schweiz.  Nationalbank  erklärt  deshalb  auch,  dass  sie
solche  Wechsel,  die  aus  Akzeptaustausch  entstehen,  ferner  Wechsel,  welche
der  Finanzierung  von  Börsenspekulationen  oder  als  Verschreibung  von
Vorschusskrediten  zwischen  Banken  dienen  sollen,  zum  Diskont  nicht  annehmen ­
  wolle.  1)  Dagegen  werden  u.  a.  diskontiert  akzeptable  Wechsel,
Welche  aus  der  Kreditgewährung  seitens  einer  Bank  zugunsten  von  handelsregistrierten ­
  Handelsfirmen  und  Industriellen  für  deren  regelmässige
Ueschäftszwecke  herrühren.2)
Der  Akzeptkredit  ist  also  im  allgemeinen  eine  Kreditgattung,  die  sich
für  kapitalkräftigere  Institute  eignet.  So  ist  es  entschieden  etwas  weit
gegangen,  wenn  Banken  mit  einem  Kapital  von  300,000  Fr.  AkzeptverpfÜchtungen
  von  204,000  Fr.  und  236,000  Fr.  aufweisen.
1 )  Kundert,  Über  die  Frage  der  Errichtung  einer  Agentur  der  Schweiz.  Nationaibank
in  Winterthur,  1909,  S.  8.
2 )  Kundert,  a.  a.  O.,  S.  6.
            
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