Full text: Die Wirtschaft der deutschen Gaswerke

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Gasvertrieb“ in den Vordergrund ihrer technischen und vor 
allem kaufmännischen Betätigung zu stellen, so ist hierzu noch hervor 
zuheben, daß eine gemäßigte Wirtschaftspolitik, wie dies eine allgemeine 
Gasverwendung zur notwendigen Voraussetzung hat, wesentlich nur 
bei öffentlicher Verwaltung der Gaswerke möglich 
ist. Nur die öffentlichen Körperschaften der Stadt- und Landgemeinden 
wie auch weiter der Kreise, Provinzen usw. sind auf Grund ihres sozialen 
Berufes in der Lage und künftig wohl auch verpflichtet, die Energie 
versorgung durch Gas für die Allgemeinheit bei mäßigen Kapitalrenten 
durchzuführen. Für private Unternehmen ist und kann nur die Er 
zielung möglichst hoher Renten maßgebend sein, die aber einer 
allgemeinen Energieversorgung widerspricht. 
Es wäre verfehlt, hieraus den Schluß zu ziehen, daß den privaten 
Gaswerksunternehmen künftighin jedwede Berechtigung abzuerkennen 
Wäre; im Gegenteil kann eine beschränkte Beteiligung von pri 
vaten Gaswerksunternehmungen an der Gasversorgung, wie sie in 
Deutschland besteht und übrigens auch durch Verträge auf Jahrzehnte 
(teilweise auf „ewig“) gebunden ist, der technischen und wirtschaft 
lichen , Entwicklung der Gasversorgungsindustrie nur nützlich sein. 
Vollste Berechtigung, auch vom Standpunkt der allgemeinen 
Energieversorgung durch Gas, besitzen die privaten Gaswerksunter 
nehmungen besonders in allen den Fällen, wo es sich um Zusammen 
schluß von kleinen Gemeinden zum Zwecke der Gasversorgung handelt, 
Wobei nur zu häufig die Rivalität der einzelnen Gemeinden den natür 
lichen Zusammenschluß als kommunalen Verband hindert, sowie 
Weiter, wo es sich um Aufschluß von sonst schwierigen Gebieten für 
die Energie- bzw. Gasversorgung handelt. Stets aber ist auch in diesen, 
besonderen Fällen zu erwägen, ob nicht wenigstens durch eine Beteili 
gung von Gemeinden die öffentlichen Interessen der Energieversorgung 
besser als durch die einfache Übertragung gewahrt werden können. 
Die „gemischte, wirtschaftliche Unternehmung“ (g. m. U.), die in 
neuester Zeit insbesondere auf dem Gebiete der Elektrizitätsversorgung 
s o bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat und so sehr von privaten 
Kreisen wie auch teilweise von öffentlichen Stellen gefördert wird, 
die aber auch bereits eine sehr energische und wohlbegründete Gegner 
schaft gefunden hat, dürfte in vielen Fällen einer Überantwortung 
a n reine Privatunternehmen vorzuziehen sein. In allen Fällen aber 
bedingen die weitschauenden Rücksichten auf die künftige Energie 
versorgung sowohl bei vertragsmäßiger Übertragung der Energiever 
sorgung an private Unternehmen wie bei Gründung gemischter wirt- 
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