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schaftlichen Ausgleich der Gasversorgung mit der Elektrizitätsversorgung
zu einer rationellen Energieversorgung der Allgemeinheit führen.
Wird die a 11 g e m e i n e Wertschätzung des Gases und die Förde
rung seiner Verwendung unter Abwehr unberechtigter Angriffe bereits
nach Möglichkeit durch die „Zentrale für Gasverwertung“ gemäß ihrer
Bestimmung wahrgenommen, so müssen diese Bestrebungen ihre wesent
liche Unterstützung durch die örtliche Initiative der einzelnen
Gaswerke finden. Darüber hinaus aber obliegt den einzelnen Gas
werken die Pflicht, durch örtliche Maßnahmen und nach kaufmän
nisch-wirtschaftlichen Grundsätzen den Gasabsatz
durch systematische Verfolgung neuer Absatzquellen, Erleichterungen
des Gasbezuges, Bemühungen für die gute und bequeme Gasbenutzung
wie durch entsprechende Ausgestaltung der Tarife zu erweitern. Aus
diesen Erwägungen heraus ergibt sich für die größeren und vor allem
die großen Gaswerke die Notwendigkeit, neben den bestehenden tech
nischen und kaufmännischen Abteilungen der Verwaltung besondere Ab
teilungen für den Gasvertrieb, „Gasvertriebsabteilungen“, zu er
richten, denen der systematische Gasvertrieb in allen Teilen und Einzel
heiten obliegt. Einige große städtische und private Gaswerksunter
nehmungen sind in der angegebenen Richtung bereits vorgegangen;
in anderen Städten befinden sich gleichartige Bestrebungen im Gange,
sodaß zu erwarten steht, daß wenigstens zunächst bei den großen
Werken der systematischen Förderung des Gasabsatzes im Interesse
der Allgemeinheit, der einzelnen Energieverbraucher wie der Gaswerke
und der Gemeinde in nächster Zeit voll Rechnung getragen wird. Aber
auch die mittleren und kleineren Gaswerke werden in wachsendem
Maße ihr Vorgehen für die Erweiterung des Gasabsatzes im gleichen
Sinne orientieren und damit auf der ganzen Linie die Grundlage für
eine rationelle Energieversorgung schaffen, an der Gas und Elektrizität,
entsprechend ihrer wirtschaftlichen Berechtigung, teilnehmen, wie dies
im volkswirtschaftlichen Interesse liegt.
Die Bedeutung der zu schaffenden Gasvertriebsabteilungen der
Gaswerke und entsprechender Organisationen an mittleren und kleineren
Gaswerken ist aus deren Aufgehen zu ersehen. Die nächstliegende
Hauptaufgabe der Gasvertriebsabteilungen besteht in der systema
tischen Aufklärung der Allgemeinheit über das Gas und die
Gasverwendung in Wort und Schrift, so durch Lehrvorträge für die
Allgemeinheit wie für einzelne Interessentengruppen, durch Berichte
an die Tages- und Fachpresse, und zwar vor allem an die Lokalpresse
und die einheimischen Vereinsorgane. In entsprechender Ergänzung