Full text : Der Weg zum Sozialismus

Menschheit  frei  auswirken  zu  lassen,  ein  inniges  ünd  freudiges ­
  Zusammenwirken  aller  wirtschaftlichen  Kräfte  im  großen
Arbeitstrust  der  Menschheit  horT-ioi-mfübren.
Revolutionen  werden  überhaupt  nicht  durch  Gesetzesparagraphen
  gemacht,  und  es  kommt  nicht  allein  auf  die  Erringung ­
  der  politischen  Macht  der  Arbeiterklasse  an,  die  dann
durch  ihre  Vertreter  die  wirtschaftliche  Umwälzung  vollziehen ­
  läßt.  Die  politische  Mobilmachung  der  Arbeiterklasse
ist  nicht  das  Entscheidende  dieser  Revolution,  sondern  vielmehr ­
  die  Sozialisierung  und  die  muß  das  Werk  der  ganzen
Arbeiterklasse  sein.  So  haben  sich  auch  alle  anderen  Revolutionen ­
  vollzogen.  Niemals  wäre  die  große  französische  Revolution ­
  zum  Ziele  gelangt,  niemals  hätte  sie  den  Feudalismus ­
  abschaffen  können,  wenn  die  versklavte  Bauernschaft
nicht  selbst  die  Zertrümmerung  der  feudalen  Güter,  die  Abschaffung ­
  der  Fronden  und  Lasten,  die  Vernichtung  der  Fronbriefe, ­
  die  Vertreibung  des  Adels  in  ihre  Hand  genommen
hätte.
So  sehen  wir  tatsächlich  die  Arbeiter  jetzt  überall  am
Werke,  auch  ihre  wirtschaftlichen  Geschicke  in  die  eigene
Hand  zu  nehmen  und  die  Institutionen  auszubilden,  die  berufen ­
  sind,  jetzt  die  Sozialisierung  vorzubereiten  und  in  Zukunft
die  Träger  für  die  Regelung  der  gesamten  Produktion  zu
werden.  Das  sind  die  Betriebsräte.  Spontan  sind  sie  in  vielen ­
  Betrieben  entstanden  und  sie  breiten  sich  immer  weiter
aus.  Die  alten  Fabrikausschüsse,  diese  Verbrämung  des  Unternehmer-Absolutismus, ­
  haben  sie  beiseite  gedrängt  und
immer  neue  Vollmachten  in  ihre  Hand  genommen.
Sie  treten  dem  Unternehmer  gegenüber  und  verhandeln
mit  ihm  wie  Macht  zu  Macht.  Sie  regeln  auf  diese  Weise  die
Arbeitszeit  und  Arbeitsordnung.  Sie  beseitigen  das  Verfügöngsrecht
  des  Unternehmers  über  den  einzelnen  Arbeiter,  indem ­
  sie  die  Arbeitsvermittlung  durch  ihre  Hand  gehen  lassen.
Durch  Auseinandersetzung  mit  dem  Unternehmer  wird  festgestellt, ­
  ob  Arbeiterentlassungen  oder  Einstellungen  notwendig
sind.  Die  Entlassungen  und  Einstellungen  selbst  nimmt  der
Arbeiterrat  des  Betriebes  vor.  Sie  legen  mit  dem  Unternehmer ­
  die  Löhne  fest,  sorgen  für  die  Beseitigung  der  Akkordarbeit ­
  und  überwachen  die  Durchführung  der  Bestimmungen,
wobei  sie  volles  Vollzugsrecht  haben.  Um  volle  Klarheit  über
alle  Grundlagen  für  ihre  Maßregeln  zu  haben,  sichern  sie  sich
das  Recht  der  Einsicht  in  die  Bücher  und  die  Bestände  an
Rohmaterialien  und  Waren.
In  höherem  oder  geringerem  Maße  haben  die  Arbeiterräte ­
  diese  Aufgaben  bereits  durchgeführt.  S io  ®uf
diesem  Wege  fortschre’ten  müssen,  um  die  über  Kontrolle
            
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