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burger der ersten preußischen Nationalversammlung versetzte.
Damit gesteht sie ihre Schwäche ein. Damit wird offenbar,
daß Stimmenverhältnisse keine Machtverhäitnisse sind, daß
es nicht auf die Mit- und Nachläufer, sondern auf die aktiven
Kämpferscharen ankommt. Die Machtprobe zwischen Revolu-
lution und Gegenrevolution hat erst begonnen.
Die Revolution hat auch in Deutschland sofort die Insti
tution der Arbeiter- und Soldatenräte geschaffen. Wenn es
sich dabei zunächst nur um eine Nachahmung des russischen
Beispiels handeln mochte, so beweist doch ihre allgemeine
spontane Einsetzung im ganzen Reiche die Verwirklichung
eines instinktiven Bedürfnisses der ganzen Arbeiterklasse.
Da es außerdem gelang, den Arbeiter- und Soidatenräten
wenigstens in den Großstädten einen wirklichen Inhalt zu
geben, so ergibt sich für uns die Erkenntnis, daß die Ar
beiter- und Soldatenräte eine historische Notwendigkeit dar
steilen.
Die Arbeiter- und Soldatenräte können nur das Werk
zeug der proletarischen Diktatur sein. Bleiben sie bestehen,
dann werden sie in verhältnismäßig kurzer Zeit alle Aengst-
lichkeit und Schwäche abstreifen und zu einer schneidigen
Waffe in den Eländen der Arbeiterklasse werden. Schon jetzt
lehrt die Erfahrung- daß die unmittelbaren Lebensbedürfnisse
oes Proletariats die Aufgaben der Räte steigern und ihre
innere Struktur verbessern und straffen. Die Nationalver
sammlung kanh bestenfalls einen Vergleich zwischen der Ka
pitalistenklasse und der Arbeiterschaft herbeiführen. Ein
solcher Vergleich ist nur möglich auf der Grundlage des al
ten kapitalistischen Wirtschaftssystems. Die Nationalversamm
lung war deshalb auch die ganz selbstverständliche For
derung des Bürgertums und jener sozialistischen Theoretiker,
welche die Produktion noch nicht für reif zur Vergesell
schaftung ■ erachten. Mit dem Zusammentritt der Nationalver
sammlung wird unmittelbar der Krieg zwischen den beiden
Prinzipien: Nationalversammlung und Rätesystem, bürger
licher Demokratie und proletarischer Diktatur erklärt. Poli
tiker der U. S. P. D. haben versucht, beide Prinzipien mit
einander zu verbinden. Sie glauben, die Nationalversamm
lung unter die Kontrolle der vereinigten A.- und S.-Räte
stellen zu können, wie dies in einigen Städten gegenüber den
alten Herrschafts- und Verwaltungskörpern des Bürgertums*
den Senaten, Magistraten und Stadtverordneten-Versamm-
lungen geschehen ist. Dabei vergessen sie aber, daß es sich
in diesen Fällen nur um ein Uebergangsstadium zur vollkom
menen Besitzergreifung der politischen Macht durch die A.-
und S.-Räte und ihre volle Beherrschung des ganzen Ver