Full text: Die landwirtschaftlichen Zölle

Ge- Auto- Ver- Listenmäßig 
. q: brauchs- | nomer trags: Vertrags- meist- 
. tarif Satz j sah länder dbegüngstigte 
RM RM | RM Ö Länder 
je dz jeds ~ | je dz 
Anmerkungen: 
1. Nach näherer Bestimmung 
der Reichsregierung dürfen 
Pferde, welche für Zuchtzwecke 
vom Staat oder mit staat- 
licher Genehmigung einge- 
führt werden, im Alter bis 
zu 2 Jahren zum gZollsatze 
von 10 RM., im Alter von 
mehr als 2 Jahren zum Zoll- 
sage:. von  220 RM. für 
1 Stück abgelassen werden . Belgien 
t : 3 z szu;;; 
weniger als 1,40 m Stock- 
maß, werden zum gollsatze 
von 30 RM. für 1 Stück ab- 
gelassen. 
2. Saugfohlen, welche der Mut- 
ter folgen, werden zum Zoll- 
sake von 125 RM. für 
1 Stück abgelassen. 
101 Maulesel, Maultiree... 80.9 30, > Spanten 
Anmerkung: Saugfohlen, welche 
der Mutter folgen, bleiben 
zollfrei. 
10 Eele...._..._eREesÛ::: frei frei Spanien 
108 Rindvie nn... . . . . Ibd.18,9 lbd.18, ? Ibd. 16,10 Schweden Spanien 
Anmerkungen: 
1. Nach näherer Bestimmung 
des Bundesrats dürfen Bullen 
von Hùöhenvieh, welche zu 
Zuchtzwecken vom Staate od. 
mit staatlicher Genehmigung 
eingeführt werden, zum Zoll- 
satze von 9 RM. für 1, Stück ' 
abgelassen werden. 
2. Für Bewohner des Grenz- ! 
bezirks dürfen nach näherer ' 
Bestimmung des Bundesrats | 
Zugochsen im Alter von 2/6] 
bis 5 Jahren zum gßzollsatze 
von 30 RM. für 1 Stück ein- j 
gelassen werden, sofern sie 
zum eigenen HVleirtschafts- 
betriebe nachweislich not- 
wendig sind. 
s Rinder von großem Höhen- 
fleckviehn oder von Braun- 
vieh. die in einer Höhen- 
lage von mindestens 300 m 
über dem âAlleeresspiegel 
auf gezogen und ses’! 
lieh mindestens einen Mo- 
nat in einer Höhenlage 
von mindestens 800 m über 
dem lieeresspiegel ge- 
sömmert worden sind: 
Butlen zur Perwendung frùir für 1 Stck 
Zuchtz2wecke in tanawirtschafi- ; k 
. lichen Betrieben. . . . . . 9,,~ | Schweiz 
1) Siehe Erläuterungen. _ 
tü z z euhcitzon hz! HHB lzvettrsgsverhandluuger für Rindvieh zu Schlachtzwecken 
ür 1 dz leben M ; 
954 
Nù „Rar-
	        
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